Kann ich ein EFH im allgemeinen Wohngebiet für rein gewerbliche Zwecke nutzen? ( Unternehmungsberatung)
nach etlichen Telefonaten mit sämtlichen Ämtern habe ich noch immer keine Antwort erhalten.
Vielen Dank im Voraus.
Kann ich ein EFH im allgemeinen Wohngebiet für rein gewerbliche Zwecke nutzen? ( Unternehmungsberatung)
nach etlichen Telefonaten mit sämtlichen Ämtern habe ich noch immer keine Antwort erhalten.
Vielen Dank im Voraus.
Hallo,
wenn es ein „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ ist, dann existiert ein Bebauungsplan, in dem genau diese Festsetzung für das betreffende Gebiet getroffen wurde. Um sicher zu gehen, was dort zulässig ist und was nicht, muss man in diesen Plan und seine textliche Festsetzungen schauen. Zumeist sind diese Nutzungsarten zulässig. Dann sollte man noch beim Bauordnungsamt vorbei gehen und klären, ob die für diese Nutzungsart i.V. mit dem Gebäude eine Nutzungsänderungsanzeige haben wollen oder ggf. einen Bauantrag. Bei gewerblichen Nutzungen gibt es weiter gehende Anforderungen an das Gebäude (Brandschutz, WC, ggf. Stellplätze).
Viele Grüße
R.W.