Gewerbliche nutzung von mieträumen

hallo,
bin neu hier … weiß also nicht, ob ich alles richtig mache, aber versuch mal mein glück und hoffe auf viele antworten / tipps / hilfen …
ich habe eine frage : und zwar, wenn ich als gewerbebetreibender einen mietraum anmiete und in meinem mietvertrag ( mietvertrag für gewerberäume ) auch mein gewerbe ausführlich drin steht, muß ich mich dann als mieter noch bei der stadt / ordnungsamt erkundigen, ob dieser mietraum für eben dieses gewerbe zulässig ist, oder nicht ?? … oder muß nicht der vermieter wissen, für welche gewerbe er seine räumlichkeiten zur verfügung stellen darf???.. bin ich verpflichtet - falls vorher ein anderes gewerbe dort ansässig war, eine nutzungsänderung zu beantragen?? oder hab ich damit gar nix zu tun, weil ich die räumlichkeiten ja eben zum zwecke meines gewerbes nutze und sie mir eben dafür zur verfügung gestellt wurden ???
hoffe mal, ich hab mich verständlich ausgedrückt … ist sehr wichtig, von daher wäre ich sehr dankbar für eure antworten …

allen noch einen sonnigen tag

Hallo,

die Stadt bzw die Gemeinde spricht da mit, ob das Gewerbe in den Räumen betrieben werden kann. Man kann sich vorstellen, dass z.b. Lärm oder LKW - Anlieferungen usw in einem Wohngebiet nicht geduldet werden.

Wenn ich nicht irre, ist das Bauamt dafür zuständig.

Alles Gute

PW

Hallo,

bin neu hier … weiß also nicht, ob ich alles richtig mache,

nein, du hast den Hinweis auf FAQ:1129 weggeklickt ohne ihn zu beachten.

Cu Rene