Es gibt eine ganze Reihe von Händlern, die bereits einge
tausend Verkäufe hatten, Ware anbieten im 100er Pack oder
sogar 20.000 Stück, mit der Bemerkung: Privatverkauf ohne
Garantie etc.
Das Gesetz sagt, wer Waren einkauft, mit dem Ziel, sie gewinnbringend wieder zu verkaufen (und bei wem das auch keine einmalige Angelegenheit war), handelt gewerblich.
Ich würde bei jemandem, der Massen von Neuware bei eBay anbietet immer von einem Händler ausgehen. Als solcher muß er wenigstens den gestzlichen Mindestanforderungen in der Artikelbeschreibung genügen:
Anbieterkennzeichnung (Name und Anschrift der Firma einschließlich eMail-Adresse)
Widerrufs-/Rückgabebelehrung
Wenn das fehlt, hat man es mit einem schwarzen Schaf zu tun und sollte tunlichst die Finger davon lassen. Ebenso geht es nicht, daß gewerbliche Anbieter z.B. das Versandrisiko auf ihre Kunden abwälzen oder andere Artikel als die gesetzlich zulässigen von der Rückgabe ausschließen.
Wie ist das möglich, kann man im Falle des Falles dagegen
vorgehen?
Am besten den Verkäufer meiden. Da ist Ärger vorprogrammiert.
Es gibt auch keine Rechnungen mit ausgewiesener
MwSt. Was sagt das Pfuinanzamt dazu?
Einige von denen machen das tatäschlich schwarz am FA vorbei. Wenn das auffliegt (spätestens, wenn man sich mal mit einem unzufriedenen Käufer vor Gericht trifft), wird das FA die Umsätze dieses Händlers schätzen (und rat mal, wie die Schätzung ausfällt!), die geschuldete USt. nachfordern so wie den geschätzen Gewinn versteuern. Das Resultat ist meistens der wirtschaftliche Ruin.
Die meisten werden aber ihr Gewerbe regulär angemeldet haben, weil man ohne Gewerbeschein normalerweise nicht an die Waren kommt. Damit werden meist auch die Steuern regulär abgeführt. Lediglich bei eBay spielt man Privatmann um sich vor den gesetzlichen Verpflichtungen (s.o.) zu drücken.
viele Grüße,
Ralf