Gewerbliche Privathändler ?

Es gibt eine ganze Reihe von Händlern, die bereits einge tausend Verkäufe hatten, Ware anbieten im 100er Pack oder sogar 20.000 Stück, mit der Bemerkung: Privatverkauf ohne Garantie etc.

Wie ist das möglich, kann man im Falle des Falles dagegen vorgehen? Es gibt auch keine Rechnungen mit ausgewiesener MwSt. Was sagt das Pfuinanzamt dazu?

Gruß Hägar

Es gibt eine ganze Reihe von Händlern, die bereits einge
tausend Verkäufe hatten, Ware anbieten im 100er Pack oder
sogar 20.000 Stück, mit der Bemerkung: Privatverkauf ohne
Garantie etc.

Das Gesetz sagt, wer Waren einkauft, mit dem Ziel, sie gewinnbringend wieder zu verkaufen (und bei wem das auch keine einmalige Angelegenheit war), handelt gewerblich.

Ich würde bei jemandem, der Massen von Neuware bei eBay anbietet immer von einem Händler ausgehen. Als solcher muß er wenigstens den gestzlichen Mindestanforderungen in der Artikelbeschreibung genügen:

Anbieterkennzeichnung (Name und Anschrift der Firma einschließlich eMail-Adresse)
Widerrufs-/Rückgabebelehrung

Wenn das fehlt, hat man es mit einem schwarzen Schaf zu tun und sollte tunlichst die Finger davon lassen. Ebenso geht es nicht, daß gewerbliche Anbieter z.B. das Versandrisiko auf ihre Kunden abwälzen oder andere Artikel als die gesetzlich zulässigen von der Rückgabe ausschließen.

Wie ist das möglich, kann man im Falle des Falles dagegen
vorgehen?

Am besten den Verkäufer meiden. Da ist Ärger vorprogrammiert.

Es gibt auch keine Rechnungen mit ausgewiesener
MwSt. Was sagt das Pfuinanzamt dazu?

Einige von denen machen das tatäschlich schwarz am FA vorbei. Wenn das auffliegt (spätestens, wenn man sich mal mit einem unzufriedenen Käufer vor Gericht trifft), wird das FA die Umsätze dieses Händlers schätzen (und rat mal, wie die Schätzung ausfällt!), die geschuldete USt. nachfordern so wie den geschätzen Gewinn versteuern. Das Resultat ist meistens der wirtschaftliche Ruin.

Die meisten werden aber ihr Gewerbe regulär angemeldet haben, weil man ohne Gewerbeschein normalerweise nicht an die Waren kommt. Damit werden meist auch die Steuern regulär abgeführt. Lediglich bei eBay spielt man Privatmann um sich vor den gesetzlichen Verpflichtungen (s.o.) zu drücken.

viele Grüße,

Ralf

Moin,

Was hast DU davon. Bist du Falschparkeraufschreiber? Bist du
Denunziant? Bespitzler und Anzeiger?

Ich habe hier eine Frage gestellt in der Hoffnung eine Antwort zu bekommen. Ich frage Dich auch nicht, ob Du Legastheniker bist oder nur in der Schule beim Deutschunterricht gepennt hast.

Ersteigere doch nichts bei ihnen. Frag vorher nach, ob du eine
Rechnung oder wenigstens Quittung erhälst. Dann ist für dich
ales ok und wenn das Finanzamt mal prüfen kommt, dann hast du
doch damit nicht das geringste zu tun.

Steven

Aber nun zum eigentlichen Thema. Ich muß nun mal hin und wieder Material einkaufen, sonst habe ich nichts zu verkaufen. Da ich aber als Händler gezwungen bin MwSt aufzuschlagen und abzuführen, sowie Garantie für die Produkte leisten darf, suche ich einen gangbaren Weg, wie ich von meinen Vorlieferanten die gewünschten Unterlagen bekommen kann. Wenn es sein muß, auch mit nachträglichem Druck.

Gruß Hägar (dersichnichtgerneanmachenlässt)

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Ach, und dur wirst von Ebay gezwungen, dort einzukaufen? Wie
schon gesagt, man erkundigt sich VORHER, ob man eine Rechnung
oder Quittung erhält. Wenn es ein Privatverkäufer, kannst du
ihm gar nichts.

Auch Privatverkäufer sind verpflichtet, auf Wunsch Quittungen auszustellen.

viele Grüße,

Ralf

Hallo,

Wie ist das möglich, kann man im Falle des Falles dagegen
vorgehen?

Was verstehst Du unter „dagegen“ ? Ich denke, das sich eher das Finanzamt dafür interressieren wird, denn ab diesen mengen ist es garantiert KEIN Privatverkjauf mehr :wink:
Wie weiter unten geschrieben kann man eine Quittung / Rechnung verlangen. Links zum Fernabsatzgesetz sind hier glaub ich auch schon diversemale gewesen :wink:

Es gibt auch keine Rechnungen mit ausgewiesener
MwSt. Was sagt das Pfuinanzamt dazu?

s.o. :wink:

Gruß
h.

Hy,

Im übrigen hat deine Garantie, du du gibst überhaupt nichts
damit zu tun, ob du von eienm Händler oder Privat einkaufst.
Bei einem Wiederverkuf bist DU für die Ware verantwortlich.

Mal abgesehen von dem ewigen hin und her obs nun garantie oder Gewährleistung ist (ich blick da auch nicht durch) kann ein Proivatverkäufer die (gebrauchte) Ware hiervon ausschliessen. Ein Händler nicht.

Steven (der Menschen hasst, die das Gesetz selber in die Hand
nehmen wollen ohne das Gesetz zu kennen)

*lol*

Gruß
h.

Hi

Auch Privatverkäufer sind verpflichtet, auf Wunsch Quittungen
auszustellen.

Na das tut ja auch keinem weh :wink:

Der Überweisungsbeleg allein und das Abbuchen des Betrages sollte doch Beleg genug sein :wink:
Was will man mit ner Quittung von Privat? Da steht auch keine MwSt drauf.

MfG
Lilly

Hi,

Der Überweisungsbeleg allein und das Abbuchen des Betrages
sollte doch Beleg genug sein :wink:
Was will man mit ner Quittung von Privat? Da steht auch keine
MwSt drauf.

Es geht dabei nicht um die Vorsteuer, sondern um einen Beleg, was genau gekauft wurde. Wer z.B. ein Fachbuch von der Steuer absetzen will, muß dem FA schon nachweisen (wenn es denn überprüft wird), daß er dieses Buch aus beruflichen Gründen erwerben mußte. Dafür braucht er einen Beleg, in dem der Artikel eindeutig bezeichnet ist.

In der Mail von eBay steht nur die Artikelüberschrift (sowas wie „Medizinbuch OVP L@@K !!!“) und auf dem Überweisungsträger so Sachen wie „eBay Buch Artikelnummer 3357829654“. Damit könnte man beim FA Probleme bekommen.

Anstelle der Quittung tut es zur Not auch ein Eigenbeleg (auch hilfreich, wenn man das Buch auf dem Flohmarkt gekauft hat).

viele Grüße,

Ralf

Hi Ralf,

es gibt schließlich Mailverkehr, zu allem Anfang macht es auch die Bestätigungsmail über die gewonnene Auktion von Ebay (Ausdruck). Bis auf die nicht abziehbare Vorsteuer ist dies ein Beleg, der vom Finanzamt anerkannt wird.

Gruß
André

Hi André,

es gibt schließlich Mailverkehr, zu allem Anfang macht es auch
die Bestätigungsmail über die gewonnene Auktion von Ebay
(Ausdruck). Bis auf die nicht abziehbare Vorsteuer ist dies
ein Beleg, der vom Finanzamt anerkannt wird.

In der Praxis reicht das in den allermeisten Fällen aus, da sich nur selten das FA die Mühe macht, solche Bagatellgeschichten zu prüfen (wenn es nicht ohnehin noch in den Pauschalen liegt). Problematisch wird es, wie gesagt, erst, wenn der Nachweis erbracht werden soll, daß es sich bei dem (in der Mail von eBay kaum näher definierten) Artikel um das beruflich benötigte Fachbuch handelt.

viele Grüße,

Ralf