Ein Freund von mir hat ein Ladengeschäft, sagen wir 100m2, davon nutzt er nun 70 m2 gewerblich, 30m2 als Wohnfläche, wie sieht das nun im allgemeinen mit der besteuerung aus, vielen Dank
Hi !
Ein Freund von mir hat ein Ladengeschäft, sagen wir 100m2,
davon nutzt er nun 70 m2 gewerblich, 30m2 als Wohnfläche, wie
sieht das nun im allgemeinen mit der besteuerung aus, vielen
Dank
Irgendwie ist der Sachverhalt noch unklar:
Besitzt der Freund dieses Geschäft oder hat er es gemietet?
Miete/Pacht mit Umsatzsteuer?
Sollen wir Einkommensteuer, Gewerbesteuer oder Umsatzsteuer abprüfen?
So nebenbei: ist es laut Vertrag zulässig, dort auch zu wohnen? Könnte nämlich ansonsten mit dem Ordnungsamt Ärger geben.
BARUL76
Sollen wir Einkommensteuer, Gewerbesteuer oder Umsatzsteuer
abprüfen?
So nebenbei: ist es laut Vertrag zulässig, dort auch zu
wohnen? Könnte nämlich ansonsten mit dem Ordnungsamt Ärger
geben.BARUL76
Er hat es gemietet,
wer soll was abprüfen???
Und laut Vertrag kann er dort auch Wohnen da eine kleine Wohnung inbegriffen ist.
Hi !
Na dann ist doch alles klar (?)
Also. Ist das ganze Objekt mit Umsatzsteuer oder ohne angemietet?
Wenn mit, dann sollte zügigst der Vermieter informiert werden, dass auf den Anteil der Miete, der auf die Wohnung entfällt, keine Umsatzsteuer mehr zu erheben ist. Denn durch § 4 Nr. 12 in Verbindung mit § 9 Umsatzsteuergesetz darf für Wohnraumvermietung keine Umsatzsteuer erhoben werden.
Wird dies nicht geändert, darf der Freund aus der Miete nicht die volle Vorsteuer ziehen, sondern lediglich einen Anteil, der den Nutzungsverhältnisses Wohnraum - Gewerberaum entspricht.
Einkommensteuerlich darf nach § 12 EStG der Teil für die Wohnung nicht als Betriebsausgabe berücksichtigt werden. Wird die Miete also immer in einem Betrag überwiesen, so ist eine Aufteilung (neben der USt) in gewerblich veranlasst (Betriebsausgabe) und privat veranlasst (keine Betriebsausgabe) vorzunehmen.
BARUL76