Gewerbliche Tätigkeit im Nachhinein splitten

Hallo liebe Community,

gehen mir mal von folgendem hypotetischem Fall aus:

Person X ist selbstständiger Fotograf (spzialisiert auf Tierfotos) und hat nebenbei auch noch ein Gewerbe im Bereich IT-Dienstleistungen laufen.

2011 hat X beschlossen einen Dokumentarfilm über Tiere zu drehen und diesen über sein IT-DIenstleistungsgewerbe zu schneiden und (sowohl als Stream als auch als zu versendene DVD) zu vertreiben.

X verdient relativ wenig, sodass er unter der Steuergrenze liegt und nichts versteuern muss. Bei den bisherigen Steuererklärungen haben die Behörden nie etwas gesagt.

Nun merkt X dass es eventuell praktischer wäre den DVD Vertrieb von seinem IT Gewerbe zu lösen und in ein zweites Gewerbe zu gehen (praktische Gründe und sieht besser auf seinem Lebenslauf aus).

Könnte X dies rückwirkend machen oder gibt es Probleme durch die Behörden? Sollte X jetzt wechseln oder lieber alles so lassen wenn es die Behörden nicht stört?

Servus,

der Zusammenhang, in dem sich eine Behörde dafür überhaupt interessieren könnte, ist die Festsetzung eines Gewerbesteuermessbetrages, wenn der Gewerbeertrag 24.500 € übersteigt.

Dann wäre es sinnvoll, die Tätigkeit als selbständiger Fotograf (und nur die, keine Auftragsarbeiten) von den Gewerbebetrieben zu trennen.

Das geht aber nicht irgendwie rückwirkend, weil es nicht bloß eine formale Aktion ist, sondern auch sachlich gegeben sein muss: Getrennte Korrespondenz, getrennte Briefköpfe, getrennte Kassen, getrennte Konten, nachvollziehbare Protokolle über die Nutzung von gemeinsam genutzter Betriebs- und Geschäftsausstattung usw.

Wenn man sich den Deu für eine Differenz in der Gewerbesteuerbelastung antun will, die je nach Hebesatz zwischen Null und Wasser an die Suppe variiert, kann das so funktionieren.

Die Trennung der Aktivitäten kann unter Umständen auch für betriebliche Versicherungen (Haftpflicht und sowas) interessant sein, wenn man damit mit unterschiedlichen Erträgen in unterschiedliche Risikoklassen gelangt; aber auch das lässt sich nicht irgendwie rückwirkend machen.

Alles andere, etwa Außenauftritt, interessiert keine Behörde.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo Ratz 789,

wie mein Vorredner gesagt hat: Rückwirkend ist da nichts zu machen.

Tierfotograf ist ein nicht geschützter Begriff und fällt unter die Rubrick der freien Berufe.
IT Dienstleistungen sind überwiegen kein Handwerk.
Selbstproduzierte Filme zu schneiden könnte eventuell Handwerk sein ( Mediengestalter? )
Da bin ich mir allerdings nicht so sicher. Zu beachten wäre auch der „Kammerzwang“. Dienstleistungen und Handel = IHK; Handwerk oder Handwerksähnliche Tätigkeiten = Handwerkskammer. Als einfache Gewerbeanmeldungen, kann man sich nichts gegenseitig berechnen, was Steuerlich in Abzug zu bringen wäre. Beispiel: Im eigenen Haus kann ich nicht als Privatperson mir selbst ( einfache Anmeldung ohne besondere Unternehmensform )  ein Büro vermieten ( wird lediglich als Arbeitzimmer annerkannt, wie bei einem Lehrer ). Wenn ein Unternehmen als UG ( wie LTD zB. 1.-€ ) angemeldet ist, kannst Du als Privatperson , dieser Gesellschaft was vermieten und wird steuerlich voll anerkannt. Ein Steuerberater, IHK oder Handwerkskammer können eventuell ach Auskünfte darüber erteilen. Ist eben ein sehr komplexes Thema und immer individuell auf die Branche bezogen und den persönlichen Umständen. Bei einem Telefonat kann sowas viel besser erörtert werden. Einfach mal bei der IHK bzw. HWK in der Region googeln.

Hoffe, daß ich etwas helfen konnte.

LG R. Childress