Gewerbliche Untervermietung?

hallo,

ich arbeite in einer Firma, die projektbezogen des Öfteren Mitarbeiter aus anderen Regionen hinzuzieht. Da der Stundenlohn bzw. das Gehalt dementsprechend hoch ist, müssen sich die Personen selbst um eine Unterkunft kümmern.
Ich bin am Überlegen, ob ich meinem Chef vorschlagen soll, dass er ein oder zwei Wohnungen anmieten soll, die er dann an jene MA untervermieten kann und bei Leerstand auch an andere Personen (tage- oder wochenweise).
So sparen die MA die Hotelkosten und unsere Firma hat eine zusätzliche Umsatzmöglichkeit.
Frage: Ist das rechtlich möglich? Die Zweckendfremdung von Wohnraum gilt in meinem Bundesland nicht. Aber kann dies unter Vermittlung laufen und ist dann u. U. eine Art Maklertätigkeit? Oder kann es aus anderen Gründen rechtliche Hindernisse geben?

Ich danke schon mal für Eure Antworten.

hallo,

ich arbeite in einer Firma, die projektbezogen des Öfteren
Mitarbeiter aus anderen Regionen hinzuzieht. Da der
Stundenlohn bzw. das Gehalt dementsprechend hoch ist, müssen
sich die Personen selbst um eine Unterkunft kümmern.
Ich bin am Überlegen, ob ich meinem Chef vorschlagen soll,
dass er ein oder zwei Wohnungen anmieten soll, die er dann an
jene MA untervermieten kann und bei Leerstand auch an andere
Personen (tage- oder wochenweise).

Da würde ich als Chef fragen, ob du zu wenig Arbeit hast.
Eine tageweise Untervermietung ist sehr kosten- und verwaltungsintensiv. Es muss abgerechnet werden, es muss eine Abnahme der Wohnung erfolgen, Putzfrau muss organisiert werden, Reparaturen in der Wohnung fallen an usw.
Ohne Werbung bekommst du außer deiner MA Belegung keine Gäste. Und den ganzen Aufwand wegen 1-2 Wohnungen. Dann mußt du Buchungen bestätigen, Belegungspläne führen, Stornierungen verwalten usw.

So sparen die MA die Hotelkosten und unsere Firma hat eine
zusätzliche Umsatzmöglichkeit.

Am Umsatz hängt nicht das Glück, sondern am Gewinn.

Frage: Ist das rechtlich möglich? Die Zweckendfremdung von
Wohnraum gilt in meinem Bundesland nicht. Aber kann dies unter
Vermittlung laufen und ist dann u. U. eine Art
Maklertätigkeit? Oder kann es aus anderen Gründen rechtliche
Hindernisse geben?

Ich danke schon mal für Eure Antworten.

Prinzipiell ist das schon möglich - wenn es sich um gewerblich nutzbaren Wohnraum handelt. Dies wäre bei Immobilien problematisch, die nach WEG geteilt sind, und in der teilungserklärung die gewerbl. Nutzung nicht vorgesehen ist.
Gruß n.