Gewerbliche Verjährungsfrist für Rechnungsstellung + Verkürzung (auch einseitig)

Hallo zusammen!

Ich habe heute im Büro ganz hitzig mit ein paar Kollegen diskutiert und wir würden uns freuen, wenn hier jemand Licht ins Dunkel bringen könnte :blush:

Frage 1:

Wir sind eine Kapitalgesellschaft (GmbH) und wenn ein Dienstleister eine Dienstleistung erbringt, wie lange kann er mit der Rechnungserstellung warten, bevor diese „Forderung“ verjährt ist?

Frage 2.1:

Sagen wir jetzt mal die Antwort ist x Jahre, besteht die Möglichkeit diese zu verkürzen?
Und zwar zunächst in beidseitigem Einverständnis.

Beispiel:
„Wir vereinbaren, dass alle Forderungen bis zum Stichtag Y in Rechnung gestellt werden sein müssen, sonst verfallen diese.“

Und sollte das gehen, ist man im Zweifelsfall wirklich daran gebunden?!

Frage 2.2:

Auch hier sagen wir jetzt mal, die Antwort ist x Jahre.
Besteht die Möglichkeit diese zu verkürzen und zwar einseitig.

Beispiel:
„Sie müssen alle Forderungen bis zum Stichtag Y in Rechnung gestellt haben, sonst erkennen wir diese nicht mehr an.“

Zur Info:
In beiden Fällen (Frage 2.1 und 2.2) ist der Stichtag aber ausreichend „weit“ in der Zukunft, zum Beispiel 6 Monate.

Über Antworten (von Leuten die es wirklich wissen :grin:) würden wir uns SEHR freuen.

Herzlichen Dank schon einmal!

Schöne Grüße
Lisa

Gesetzliche Verjährung, 3 Jahre.

Wenn beide Kaufleute bzw. Unternehmer im Sinne des BGB sind, können sie allen möglichen Blödsinn vereinbaren. Wenn einer Verbraucher oder Arbeitnehmer ist, müsste man schon im Detail kucken.

Nö, einseitige Verträge sind im deutschen Rechtssystem eher die Ausnahme. Außer dieser, der gilt natürlich: Ich erkläre hiermit einseitig, dass du mir 100 Millionen Haribos schuldest!

Gesetzliche Verjährung: 2 Jahre

Interessante Interpretation des 195 BGB.

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In welchem Land ist das so?

Oder hab ich was verpasst, und alle im BGB genannten Fristen sind durch das StabMoG (‚Gesetz zur Modernisierung der Statik von Stahlbetonbauten‘) pauschal um ein Drittel verkürzt worden?

Schöne Grüße

MM

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Stimmt, Ihr habt recht, sorry.

Vielen Dank :blush: