Hallo!
Bin mir nicht sicher, ob die Frage hier reinpasst…
Ein privater Vermieter vermietet seine 10 Wohnungen für 10.000 Euro. Da muss er dann also die 10.000 Euro bei seiner Einkommenssteuererklärung angeben und abzüglich aller abzugsfähigen Kosten versteuern.
Ein anderer Vermieter gründet eine GmbH und vermietet seine 100 Wohnungen für 100.000 Euro. Muss er dann für die eingenommene Miete entsprechend Mehrwertsteuer ausweisen und abführen? Das hätte ja zur Folge, dass die Gewinne aus Vermietung für den gewerblichen Vermieter ca. 16% niedriger liegen als beim Privatmann. Einziger Vorteil wäre dann wohl, dass er sich die Vorsteuer für Handwerkerrechnungen etc. wiederholen könnte.
Ist das so???
Hallo Henning,
passt dich hervorragend!
Ein privater Vermieter vermietet seine 10 Wohnungen für 10.000
Euro. Da muss er dann also die 10.000 Euro bei seiner
Einkommenssteuererklärung angeben und abzüglich aller
abzugsfähigen Kosten versteuern.
Ein anderer Vermieter gründet eine GmbH und vermietet seine
100 Wohnungen für 100.000 Euro. Muss er dann für die
eingenommene Miete entsprechend Mehrwertsteuer ausweisen und
abführen? Das hätte ja zur Folge, dass die Gewinne aus
Vermietung für den gewerblichen Vermieter ca. 16% niedriger
liegen als beim Privatmann. Einziger Vorteil wäre dann wohl,
dass er sich die Vorsteuer für Handwerkerrechnungen etc.
wiederholen könnte.
Ist das so???
Das ist nicht so, denn Umsatzsteuerfrei oder -pflichtig hat nichts damit zu tun, ob der Vermieter gewerblich Tätig ist oder nicht.
Die Vermietung von unbeweglichen Gegenständen ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei.
Ausnahme:
kurzfristige Vermietung (z.B. Feriewohnung, Hotelzimmer …)
Unter gewissen Umständen kann der Vermieter aber auf die Umsatzsteuerfreiheit verzichten, zu finden in § 9 UStG.
Es darf sich nicht um Wohnraum handeln, also z.B. Büros und der Mieter muss zum Vorsteuerabzug berechtigt sein (also kein Arzt).
Grüße
Chris