Gewerbliche Vermietung - private Vermietung?

Liebe Leser,

meine Frau und ich wollen eine Immobilie kaufen: Eine Mühle, zum Restaurant umgebaut und 2 Gästehäuser mit Doppelzimmern, Suiten und Ferienwohnungen.

Wir wollen das Restaurant und den größten Teil der Wohnungen und Zimmern vermieten. Sind wir damit Gewerbetreibende oder Privatmenschen? Worin besteht der Unterschied? Welche Folgen entstehen?

Um das ganze noch weiter zu erklären: wir benötigen einen Bankkredit. Die Bank sagte uns, dass wir einen Kredit bekommen, sobald wir unterschriebene Mietverträge vorweisen.

Nun hörten wir von einem Bekannten, dass man solch ein Objekt als Unternehmen /Betrieb kaufen könne - und somit mit einem Finanzierungsplan einen Kredit bekommt -schließlich habe ein LKW Fahrer, der sich einen LKW kauft, u.U. auch noch keine 1000 Aufträge und dennoch wird er mit dem LKW sein Geld verdienen und den LKW bezahlen - so argumentierte der Bekannte. Und ähnlich sei das in unserem Fall auch.

Meine weiteren Fragen also: Macht eine Bank unterschiede ob ich einen Privatkredit oder Gewerbekredit möchte? Wenn ja: Worin besteht der Unterschied? Was wird benötigt? Konzept, Finanzierungsplan… Hat eine Gewerbetreibender andere Konditionen bei der Bank als ein Privatmensch?

Liebe Grüße, F. Prüfer

Hi zirkuszansiba,

ein komplexes Thema - aber ich nehme mir gerne die Zeit und versuche Euch zu unterstützen.

Wir wollen das Restaurant und den größten Teil der Wohnungen und Zimmern vermieten. Sind wir damit Gewerbetreibende oder Privatmenschen?

Grundsätzlich könnt Ihr das als Privatpersonen machen. Ihr habt dann Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Sinne des § 21 EStG.
Dieses wäre mein Rat!

Worin besteht der Unterschied?

Die gewerbliche Tätigkeit für euer Vorhaben ist viel mehr Aufwand als unbedingt nötig und unter Umständen müsst Ihr dann „unnötiger Weise“ mehr Steuern zahlen, nämlich die Gewerbesteuer!

Welche Folgen entstehen?

Neben dem Verwaltungsaufwand (monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen, Buchführung etc.) könnten z.B. die Steuerberatungskosten, IHK Beiträge etc. höher sein als die Kosten, die bei reinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung entstehen.

Nun hörten wir von einem Bekannten, dass man solch ein Objekt als Unternehmen /Betrieb kaufen könne - und somit mit einem Finanzierungsplan einen Kredit bekommt -schließlich habe ein LKW Fahrer, der sich einen LKW kauft, u.U. auch noch keine 1000 Aufträge und dennoch wird er mit dem LKW sein Geld verdienen und den LKW bezahlen - so argumentierte der Bekannte. Und ähnlich sei das in unserem Fall auch.

Ich könnte diesen Punkt in einer 20 DinA4-seitigen Ausarbeitung erläutern. Ich bin allerdings guter Dinge, dass sich das Thema grob durch meine vorherigen Ausführungen erledigt hat. Bei gezielten nachfragen gehe ich natürlich gern näher darauf ein.

Macht eine Bank unterschiede ob ich einen Privatkredit oder Gewerbekredit möchte?
Worin besteht der Unterschied?

In diesem Fall dürfte die Unterschiede marginal sein.
Begründung: Ich gehe davon aus, dass durch dieses Vorhaben die bisherigen Einkünfte nicht tangiert oder gar wegfallen würden und als natürlich Personen die ein Gewerbe auf eigenen Namen und eigene Rechnung anmelden würde in der Bonitätsprüfung kaum unterschieden. Bei der Gründung einer juristischen Person wird das anders aussehen. Ein Pluspunkt für das Gewerbe KÖNNTE sein, dass eine Förderung im Rahmen der Existenzgründung seitens der KfW günstiger ist…

Was wird benötigt?

Das ist ein ganzer Berg von Unterlagen. Das wird die Bank bei Zeiten mitteilen.

Hat eine Gewerbetreibender andere Konditionen bei der Bank als ein Privatmensch?

Oft ist das so, ob das in diesem Fall auch so ist bleibt abzuwarten. Alles andere wäre an dieser Stelle reine Spekulation.

Ich hoffe ich konnte erstmal helfen.

Beste Grüße
Timm Picker
FELICON

Hey,
Steuerberatung ist hier nicht erlaubt.

Für die Bank ist nicht entscheidend, ob es sich steuerrechtlich
um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung handelt,
oder um Einkünfte aus Gewerbebetrieb;
entscheidend ist das Risiko der selbständigen Tätigkeit
sowie die existierenden sicherheiten.

Grundsätzlich muss man dazu sagen,
dass die Banken bei der Finanzierung selbständiger Projekte
wesentlich vorsichtiger agieren
als bei der Finanzierung selbstgenutzter Immobilien;
das liegt u.a. daran, dass das Risiko wesentlich schlechter
abzuschätzen ist.

Die Konditionen sind in der Regel auch wesentlich
ungünstiger, weil der Wettbewerb bei der Finanzierung
selbständiger Projekte nicht so groß ist
wie bei der Finanzierung selbstgenutzter Wohneinheiten.

Zitat:
„In diesem Fall dürfte die Unterschiede marginal sein.
Begründung: Ich gehe davon aus, dass durch dieses Vorhaben die bisherigen Einkünfte nicht tangiert oder gar wegfallen würden und als natürlich Personen die ein Gewerbe auf eigenen Namen und eigene Rechnung anmelden würde in der Bonitätsprüfung kaum unterschieden.“

Das ergibt keinen Sinn, weil der Kredit für die Selbständigkeit (Restaurant, Vermietung Zimmer),
wahrscheinlich zum großen Teil aus den Einnahmen der
selbständigen Tätigkeit finanziert werden muss.

Zitat:
„Bei der Gründung einer juristischen Person wird das anders aussehen.“

Bei der Finanzierung kommt es nicht auf die Rechtsform an,
sondern auf die bereitgestellten Sicherheiten bzw. zu
erwartenden Einkünfte

Zitat:
„Ein Pluspunkt für das Gewerbe KÖNNTE sein, dass eine Förderung im Rahmen der Existenzgründung seitens der KfW günstiger ist…“

KFW Kredite gibts vor allem in der Werbung;
in der Praxis habe ich ncoh keinen kennengelernt,
der in ähnlichen Fällen gleicher Größenordnung
einen KFW Kredit bekommen hätte.