Gewerbliche Webseite

Hallo,

ich habe vor eine Internetseite zu stellen und darüber einen kostenpflichtigen Dienstleistungsservice anzubieten.

Es handelt sich dabei im Prinzip um einen online Übersetzungs, bzw. Korrespondenz-Dienst. Das Ganze ist als eine Art (selbstständige) Nebenerwerbstätigkeit geplant.

Nun ist es so, dass ich diesbezüglich wenig bis keine Erfahrung habe und wollte mich mal erkundigen ob mir hier jemand sagen kann, was alles nötig ist damit die Ganze Sache auch rechtens ist.

Ich gehe mal davon aus, das ich ein Gewerbe anmelden muss? Was für eine Art von Gewerbe, Kleingewerbe, Nebengewerbe etc?

Das ist jetzt eventuell eine blöde Frage, aber wenn ich ein Gewerbe angemeldet habe, habe ich dann somit auch gleichzeitig eine Firma gegründet, bzw. zieht das eine Firmengründung nach sich?

Wie gründe ich eine Firma? Und was für eine Geschäftsform wäre in diesem Fall am Besten?

Müsste ich in diesem Fall überhaupt eine Firma gründen?

Falls ihr sonst noch irgendwelche Infos oder Tipps (z.B. Buchtipps, oder Internetseiten) habt, immer her damit.

Danke schon mal im Voraus!

Hallo!

Es handelt sich dabei im Prinzip um einen online Übersetzungs,
bzw. Korrespondenz-Dienst. Das Ganze ist als eine Art
(selbstständige) Nebenerwerbstätigkeit geplant.

Bist du sicher, dass ich das lohnt? Es gibt schon unzählige, die so was anbieten.

Nun ist es so, dass ich diesbezüglich wenig bis keine
Erfahrung habe.

Was deine Chancen sichlich nicht gerade erhöht.

Ich gehe mal davon aus, das ich ein Gewerbe anmelden muss?

Ja. Genaueres wird man dir auf dem Amt sagen.

Das ist jetzt eventuell eine blöde Frage, aber wenn ich ein
Gewerbe angemeldet habe, habe ich dann somit auch gleichzeitig
eine Firma gegründet, bzw. zieht das eine Firmengründung nach
sich?

Vorab: Wenn ich von „Firma“ rede, dann meine ich im folgenden „Unternehmen“.

Wer eine Firma gründet, muss sie anmelden. Ohne Firma kann man auch keine Firma anmelden, logisch, oder?

Wie gründe ich eine Firma?

In dem du anfängst, unternehmerisch zu handeln.

Und was für eine Geschäftsform wäre
in diesem Fall am Besten?

Die meisten gründen erst mal eine Einzelfirma.

Müsste ich in diesem Fall überhaupt eine Firma gründen?

Das tust du automatisch, wenn du unternehmerisch handelst.

Grüße

Andreas

Super Antwort, wirklich sehr informativ!

Hallo

du musst ein Gewerbe anmelden, das macht man, in dem man zur Stadt-/Gemeindeverwaltung geht und sein Gewerbe anmeldet. Dies wird dann automatisch dem Finanzamt mitgeteilt.
Kleingewerbe muss man nicht extra anmelden, denn das hat man, in dem der jährliche Umsatz bis 17.500 € beträgt.
Man sollte sich nur entscheiden ob man für Umsatzsteuer optiert oder nicht.
Optieren heisst, man weist auf seinen Rechnungen USt extra aus, rechnet seine - die man für Waren, Anschaffungen etc. bezahlt - dagegen und führt die Differenz an das FA ab.

In dem Fall ist es ein Einzelunternehmen und läuft unter dem Namen des Gewerbetreibenden, d.h. man kann keinen Phantasienamen für seine „Firma“ verwenden.

Es wird eine Einnahme/Überschussrechnung am Jahresende gemacht und der Gewinn oder Verlust dem evtl. vorhandenen Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit zugeschlagen oder abgezogen.

Gruß

Vielen Dank für deine kompetente Antwort, damit ist mir schon ein großes Stück weitergeholfen!

Nachfrage: Name des Unternehmens
Hi !

In dem Fall ist es ein Einzelunternehmen und läuft unter dem
Namen des Gewerbetreibenden, d.h. man kann keinen
Phantasienamen für seine „Firma“ verwenden.

Ist dir bekannt, dass es eine solche Regelung NIE gab und dass die Regelung der „Phantasiefirma“ also eines Phantasienamens für einen eingetragenen Kaufmann bereits seit 1998 nicht mehr existiert?

Jeder Unternehmer (ob Gewerbetreibender oder Freiberufler) darf grundsätzlich jederzeit einen Phantasienamen für sein Unternehmen verwenden. Daneben gibt es lediglich bei einigen Freiberuflern (Ärzte, Steuerberater, Anwälte) Einschränkungen, die sich aus dem Berufsrecht ergeben bzw. für Gewerbetreibende gibt es Regelungen, dass neben dem Namen, unter dem das Gewerbe betrieben wird, auch der Name des Inhabers aufzuführen ist (§§ 15 GewO). Aber auch hier gab es in letzter Zeit einige Erleichterungen.

BARUL76

Hallo

habe mich dann falsch ausgedrückt: ich meinte nur einen Phantasienamen darf man nicht nehmen, es muss dazu der Inhabername genannt sein.

Gruß

hallo,

du musst ein Gewerbe anmelden,

ja? sicher? meines wissens zählt übersetzer zu den freien berufen.

schöne grüße
ann