Liebe Experten,
E gehört eine Wohnung. Er vermietet sie an V (Vermietungsgesellschaft), und V vermietet sie an M. M zahlt die vertraglich vereinbarte Kaution an V und zieht in die Wohnung ein. Später kündigt E das Zwischenmietverhältnis mit V. Wenn ich das richtig sehe, tritt E nun kraft Gesetzes in den Mietvertrag mit M ein.
Frage: Kann E von M Zahlung der Kaution an sich verlangen? Übernimmt er einfach das Schuldverhältnis, in dem der Anspruch ja bereits erloschen war, oder gibt es womöglich eine spezialgesetzliche Regelung?
Gespannt:
Levay