Gewerblichemietvertrag Kündigung

Darf ein Eigentümer dem Mieter den gewerblichen Mietvertrag grundlos kündigen mit dem Ziel weiter dort das gleiche Gewerbe zu betreiben?

Hi,

woher sollen wir wissen welche Kündigungsfristen in den Gewerbemietvertrag vereinbart wurden?

Hallo,

woher sollen wir wissen welche Kündigungsfristen in den
Gewerbemietvertrag vereinbart wurden?

wurde denn danach gefragt?

Gruß

Joschi

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Hallo Tatjana,

Darf ein Eigentümer dem Mieter den gewerblichen Mietvertrag
grundlos kündigen mit dem Ziel weiter dort das gleiche Gewerbe
zu betreiben?

Mietverträge sind Dauerschuldverhältnisse und dürfen gekündigt werden. In diesem Fall kommt eine ordentliche Kündigung in Betracht, welche - im Gegensatz zu Wohnraummietverträgen - seitens des Vermieters keiner Begründung bedürfen.
Die Kündigungsfristen regelt der § 580a Abs.2 BGB soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

Gruß

Joschi