Gewerblichen Großvermieter

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es einem gewerblichen Großvermieter in tatsächlich und rechtlich einfach gelagerten Fällen zuzumuten ist, ein Kündigungsschreiben ohne anwaltliche Hilfe zu verfassen. Die Kosten für einen dennoch beauftragten Rechtsanwalt sind daher vom Mieter nicht zu erstatten.

Hallo, ich wollte mal wisen ab wann mann ein gewerblichen Großvermieter ist ? mir ist Schon Klar, das es mehr alls 1 wohnung/Haus sein muss, aber ab wann ist man den ein gewerblichen Großvermieter.

danke schon mal für die Antworten

mfg
Manuel

Ich leite meine Antwort aus einer anderen Thematik ab, nämlich dem Antidiskriminierungsgesetz:
Bei weniger als 50 Wohnungen geht man hier vom „Kleinvermieter“ aus.

MfG
virages

Danke für deine antwort
mfg
manuel

Da bin ich leider überfragt…

MfG

Hallo,

kann es zwar nicht auf irgendetwas begründen, gehe aber davon aus, dass man pauschal sagen kann, ein Großvermieter benötigt mehr als 50 Einheiten. Andersherum geht man ja von Kleinvermietern aus…

Lieben Gruß

mitredenwill

Tut mir leid, diese Frage kann ich leider nicht beantworten.
MFG
Mike-Lohfelden

Hallo Manuel,
nach meiner Auffassung sind gewerbliche Großvermieter alle die dies gewerblich ausüben. Das sind zum Beispiel alle Immobilienvermittlungen (die haben teilweise auch eigene Hausverwaltungen/Hausmeister). Auch können Hauseigentümer/-Eigentümergemeinschaften die ein oder mehrere Mehrparteienhäuser gewerblich vermieten dazu zählen. Das ausschlagebende ist die Gewerbmäßigkeit. Außerdem finde ich das unverhältnismäßig eine einfache Kündigung (z.B. eine fristgerechte Kündigung) durch einen RA zu verfassen.
Mehr kann ich dazu nicht sagen.
Grüße

Vermieter die ganze Stadtviertel bzw. Stadtteile besitzen und diese gegen Entgeld vermieten oder verpachten

sorry, kann ich nicht weiterhelfen!

MfG
murmeltier

Lieber Ratsuchender,
ich kann Ihnen leider nicht weiterhelfen, gewerbliche Großvermietung ist nicht mein Gebiet.
Viel Glück!

Hallo,

tut mir leid, dass weiss ich auch nicht.

Grüße

Ich hab das einfach mal gegengegoogelt.
Ein „Kleinvermieter“ geht bis 50 WE.
Also beginnt der „Großvermieter“ bei 51 WE.

Ich hoffe ich konnte helfen-

Hallo, kein Ahnung.

mfg

Hallo,
sorry, hab wohl die Antwort verpennt oder nicht richtig registriert.
Könnte mir vorstellen, dass mit „gewerblicher Großvermieter“ eine Wohnungsbaugesellschaft oder Ähnliches gemeint ist. Erscheint mir zumindest logisch.
Mit Grüßen, Hubert Steiger.