Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es einem gewerblichen Großvermieter in tatsächlich und rechtlich einfach gelagerten Fällen zuzumuten ist, ein Kündigungsschreiben ohne anwaltliche Hilfe zu verfassen. Die Kosten für einen dennoch beauftragten Rechtsanwalt sind daher vom Mieter nicht zu erstatten.
Hallo, ich wollte mal wisen ab wann mann ein gewerblichen Großvermieter ist ? mir ist Schon Klar, das es mehr alls 1 wohnung/Haus sein muss, aber ab wann ist man den ein gewerblichen Großvermieter.
Ich leite meine Antwort aus einer anderen Thematik ab, nämlich dem Antidiskriminierungsgesetz:
Bei weniger als 50 Wohnungen geht man hier vom „Kleinvermieter“ aus.
kann es zwar nicht auf irgendetwas begründen, gehe aber davon aus, dass man pauschal sagen kann, ein Großvermieter benötigt mehr als 50 Einheiten. Andersherum geht man ja von Kleinvermietern aus…
Hallo Manuel,
nach meiner Auffassung sind gewerbliche Großvermieter alle die dies gewerblich ausüben. Das sind zum Beispiel alle Immobilienvermittlungen (die haben teilweise auch eigene Hausverwaltungen/Hausmeister). Auch können Hauseigentümer/-Eigentümergemeinschaften die ein oder mehrere Mehrparteienhäuser gewerblich vermieten dazu zählen. Das ausschlagebende ist die Gewerbmäßigkeit. Außerdem finde ich das unverhältnismäßig eine einfache Kündigung (z.B. eine fristgerechte Kündigung) durch einen RA zu verfassen.
Mehr kann ich dazu nicht sagen.
Grüße
Hallo,
sorry, hab wohl die Antwort verpennt oder nicht richtig registriert.
Könnte mir vorstellen, dass mit „gewerblicher Großvermieter“ eine Wohnungsbaugesellschaft oder Ähnliches gemeint ist. Erscheint mir zumindest logisch.
Mit Grüßen, Hubert Steiger.