GewerblicheNutzung einer Immobilien - 13 Jahre?

Hallo,

wir haben gerade eine Immobilie geräumt nach 13 Jahren Mietzeit.
Im Mietvertrag ist recht eindeutig geregelt, das wir für anfallende Schönheits- und Instandhaltungsreparaturen zuständig sind. Ebenfalls müssen die Räume renoviert übergeben werden.
Der nun 13 Jahre alte Nadelfilz hat an einigen Stellen auch beträchtlich gelitten, so ist zum Beispiel an 2 Stellen durch einen defekten Bürostuhl durchgescheuert.
Ich bin der Auffassung das die zu erwartende Lebensdauer für einen Bodenbelag bereits überschritten sein dürfte und ich nicht auch noch den Teppich für meinen dies fordernden Vermieter erneuern muss.
Was sagen die Fachleute dazu?

Danke schön

Ingo

Hallo Ingo
Der Vermieter ist für die Mietsache als solches verantwortlich. Schönheitsreparaturen gehen zu Lasten des Mieters, hiermit ist Renovieren(Tapezieren)etc gemeint. Ein Haus ist nach 50 Jahren abgeschrieben, das würde sonst heissen, daß Du nach 50 Jahren Miete einen Neubau finanzieren musst was natürlich Quatsch ist. Also, geh zum Mieterverein und die nennen Dir genau die Gesetzetexte, auf die du Deinen Widerspruch stützen kannst.
mfg Rolf

Bei Gewerbemietverträgen gilt alleine, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Wenn Instandhaltungsreparaturen Vertragsbestandteil sind, musst du den Teppichboden ersetzen - du hast ihn ja auch erwartungsgemäß in 13 Jahren abgenutzt.
gruß n.

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