Ich habe einen gewerblichen Anhänger, Länge von ca. 4 m, Höhe, 2,30 m auf unserem Gemeinschaftsgrundstück abgestellt. Der Miteigetümer des Gemeinschaftsgrundstücks möchte dass ich den Anhänger entferne, weil in einem Wohngebiet der Anhänger in dieser Größe auf dem Gemeinschaftsgrundstück nicht dauerhaft abgestellt werden darf.
Ein Nutzungsvertrag über das Gemeinschaftsgrundstück liegt nicht vor. Muss ich meinen Anhänger trotzdem entfernen ?
Hallo,
„Gemeinschaftsgrundstück“ kann alles mögliche sein. Um eine Antwort geben zu können, müsste man wissen um was für ein Grundstück sich es handelt und wie sich die Gemeinschaft zusammensetzt.
Es könnte sein, dass das Parken von Anhängern grundsätzlich verboten ist.
Es könnte sein, dass das Parken von Anhängern dort nicht erlaubt ist,
Es könnte sein, dass eine Zustimmung „der Gemeinschaft“ nötig ist.
Es könnte sein …
Es könnte …
Es …
Gruß
Jörg Zabel
Tja, da hat der Miteigentümer wohl die Regelung im Kopf, dass Anhänger nicht länger als 14 Tage am Stück abgestellt werden dürfen.
Das ist aus §12, 3b der StVO entnommen.
Gilt die StVO auf dem Gemeinschaftsgrundstück?
Findet dort öffentlicher Straßenverkehr statt?
Vermutlich NICHT.
Dann gilt:
Das Gemeinschaftsgrundstück darf so genutzt werden, wie man es vertraglich geregelt hat.
Wieso trotzdem ?
gerade deswegen !
Dich möcht ich nicht zum Nachbarn.
Oder:
Ja und einen passenden Gewerbe-Mietstellplatz suchen.