Hallo,
Ich habe auf Amazon einen kleinen Shop eingerichtet. d.h. ich habe Rechnungen von meinem Lieferanten und schreibe selber Rechnungen für meine Kunden. Gewinnermittlung ganz normal über Verkaufspreis - Einkaufspreis - sonst. Kosten.
Firmenanschrift ist die gleiche wie Privatanschrift. Ich bestelle aus dem europäischen Ausland (innerhalb der EU). Mein Firmenname, unter welchem ich verkaufe und Rechnungen schreibe, lautet:
Versandhandel *Vorname* *Nachname*.
Muss dieser auch auf den Lieferantenrechnungen so drin stehen oder reicht es, wenn dort einfach *Vorname* *Nachname* drauf steht, also quasi so, als wenn ich auf privat bestellen würde (bisher habe ich es immer so gehandhabt)? Ist es dann immer noch möglich, beim Gewinn Einkauf gegen Verkauf gegenzurechnen, so dass es das Finanzamt anerkennt?
Bei meiner Tätigkeitsbeschreibung auf dem Gewerbeschein (Einzelunternehmen) steht Online-Versandhandel mit verschiedenen aufgeführten Produkten. Im Moment vertreibe ich aber Medienartikel, was jetzt nicht explizit auf dem Schein steht. Ist das ein Problem für das Finanzamt? Sollte ich das erst nachtragen lassen?
Vielen Dank für die Hilfe!