Gewerblicher Einkauf - Welche Rechnungsadresse?

Hallo,

Ich habe auf Amazon einen kleinen Shop eingerichtet. d.h. ich habe Rechnungen von meinem Lieferanten und schreibe selber Rechnungen für meine Kunden. Gewinnermittlung ganz normal über Verkaufspreis - Einkaufspreis - sonst. Kosten.

Firmenanschrift ist die gleiche wie Privatanschrift. Ich bestelle aus dem europäischen Ausland (innerhalb der EU). Mein Firmenname, unter welchem ich verkaufe und Rechnungen schreibe, lautet:
Versandhandel *Vorname* *Nachname*.
Muss dieser auch auf den Lieferantenrechnungen so drin stehen oder reicht es, wenn dort einfach *Vorname* *Nachname* drauf steht, also quasi so, als wenn ich auf privat bestellen würde (bisher habe ich es immer so gehandhabt)? Ist es dann immer noch möglich, beim Gewinn Einkauf gegen Verkauf gegenzurechnen, so dass es das Finanzamt anerkennt?

Bei meiner Tätigkeitsbeschreibung auf dem Gewerbeschein (Einzelunternehmen) steht Online-Versandhandel mit verschiedenen aufgeführten Produkten. Im Moment vertreibe ich aber Medienartikel, was jetzt nicht explizit auf dem Schein steht. Ist das ein Problem für das Finanzamt? Sollte ich das erst nachtragen lassen?

Vielen Dank für die Hilfe!

Am besten steht auf der Lieferantenrechnung der gleiche Name wie der der Firma, also xxxx vorname nachnahme. Fehlt der ‚Versandhandel‘, dürfte das auch kein Beinbruch sein, denn schließlich kann man ja auch private Dinge mit in die Firma einbringen und wenn die Rechnung die Umsatzsteuer ausweist, kann man sie auch in diesem Fall ansetzen.
Nach meiner Erfahrung ist es nicht erforderlich im Gewerbeschein oder beim Finanzamt etwas nachtragen zu lassen wenn es nicht außergewöhnlich ganz andere Dinge sind, die das Gewerbe vollkommen verändern würden, w. z. B. der Umstieg auf Autoverkauf.

Hallo,

damit Sie die Eingangsrechnungen als Betriebsausgabe absetzen können und ggfs. dei Vorsteuer zurückerhalten benörigen Sie grundsätzlich zwei Dinge:

  1. Aus den Eingangsrechnungen müssen Sie als Leistungsempfänger erkennbar sein, dass ist bei Ihnen der Fall (auch wenn keine Versandhandelbezeichnung im Rechnungskopf steht).

  2. Die Ware ist für den WEiterverkauf vorgesehen und nicht für den privaten Bedarf vorgesehen.

Allem Anschein anch ist das bei Ihnen der Fall.

Alle eingekauften Produkte, die für den privaten Zweck eingekaut wurden, dürfen entweder sich nicht im Wareneinkauf wiederspiegeln und falls doch müssen Sie über sog. Privatentnahmen wieder korrigiert werden.

Weitere Auskünfte gibt Ihnen Ihr Steuerberater.

Hallo tommy3333,

leider kenne ich mich in den Details eines Einzeluntaernehmers nicht richtig aus; so kann ich leider keine abschließende Aussage treffen.

Ich würde die hier gestellt Frage per Fax an das FA stellen; dann bekommst Du eine verbindliche Auskunft.

Da FA hat nicht nur die Aufgabe, Steuern zu erheben sondern auch in einem gewissen Umfang den Steuerpflichtigen aufzuklären.

Wenn Du einen Gewerbeschein für Online- Verhandel hast, sehe ich in der Erweiterung Deiner Produktpalette kein großes Problem; fast jeder Händler im realen Geschäft ändert / ergänzt sein Angebot; muß er dann jedesmal zum Gewerbeamt ??? Bestimmt nicht.

Anfrage beim Gewerbeamt beurteile ich zurückhaltend; man wird hier auf eine Ergänzung hinaus wollen; da kann man ja neue Gebühren kassieren.

Auch hier würde ich das FA ansprechen.

Meine Erfahrung hier in Thüringen mit dem FA sind sehr gut.

Ich argumentiere immer: Wenn ich etwas nach der normalen Lebenslage ( wie bei Dir mit dem kleinen Zusatz Versandhandel ) richtig mache und euch gefällt es dann nicht, haben wir beide doppelte Arbeit:

– Ich mache meine Steuererklärung mit allen Anlagen

– Ihr lehnt ab / ändert

– Ich erhebe Einspruch

– wir streiten uns

Warum dieser Mehraufwand, wenn man sich im Vorfeld abstimmt.

MfG

Stefan Seidel

Die Rechnung muss genauso lauten wie die Bezeichnung des Unternehmens. Es darf nicht der Eindruck entstehen dass hier eine Privatperson ungerechtfertigt Rechnungen schreibt!

Den genauen Zweck ihres gewerblichen Handelns müssen Sie nicht ständig auf der Gewerbeanmeldung anpassen. Die Kosten können Sie sich sparen.

es gibt mindestanforderungen für geschaeftsverkehr.

ich habe auf meinen visitenkarten

namen vornamen
adresse
steuer nummer

(+ tel/fax/mail).

Ich kann nur empfehlen dies zu machen.
Auch auf rechnungen etc.

Ja auf jedem Fall?
Du verkaufst DVDS nehme ich an?..
Also Du musst auf jedem Fall Dein Gewerbe das Du ausübst auch eingetragen haben dazu zählt def. auch die Produkte die Du verkaufst.SEHR SEHR wICHTIG!
Schnellstens nachtragen bitte.
MFG