Hallo zusammen !
Handelt es sich bei folgender Konstellation um einen gewerblichen Gebrauchtfahrzeughandel:
Eine Familie besteht aus z. B. 4 Mitgliedern, die alle über ein eigenes Fahrzeug verfügen. Sämtliche Fahrzeuge - und zusätzlich noch ein Motorrad - sind z. B. auf den Vater der Familie zugelassen, der sämtliche Kosten aus der Nutzung trägt. Um bei einer derartigen Anzahl von angemeldeten Kraftfahrzeugen den Wertverlust in Grenzen zu halten, werden diese z. B. nach 3 oder 6 Monaten - in Einzelfällen auch nach 2 Jahren - wieder veräußert. Sämtliche Fahrzeuge sind also auf ein Familienmitglied ( Hinweis: günstige Konditionen der Versicherung ) zugelassen und werden von diesem auch ge- bzw. verkauft. Bei einigen Fahrzeugen wird ein Gewinn von z.B. 500 € erzielt, einige Verkäufe verursachen einen Verlust von einigen hundert Euro, in Einzelfällen könnte der Verlust auch einige tausend Euro betragen ( Motortausch ). Am Jahresende hält sich durch diese Vorgehensweise der Wertverlust in erträglichen Grenzen. Angenommen sämtliche Fahrzeuge würden über mehrere Jahre gehalten würde dies pro Jahr zu einem Verlust im fünfstelligen Bereich führen. Sicherlich ist nachvollziehbar, dass dies nicht zu finanzieren ist.
Zu dieser fiktiven Konstellation folgende Fragen :
- Handelt es sich hierbei bereits um einen gewerblichen Handel ?
2.Ist dies z. B. durch die Vielzahl der Verkäufe begründet ? Es besteht doch keine vorrangige Gewinnerzielungsabsicht sondern der Ansatz, die Kosten in einem überschaubaren Rahmen zu halten !
- Angenommen diese Vorgehensweise würde auch zukünftig über die nächsten Jahre praktiziert - z. B. bis Ende des Studiums der Sprösslinge. Was könnte sich daraus ergeben ( Stichwort: Forderungen des Finanzamtes ) ?
Herzlichen Dank für Eure Stellungnahme !