Gewerblicher Gebrauchtfahrzeughandel ?

Hallo zusammen !
Handelt es sich bei folgender Konstellation um einen gewerblichen Gebrauchtfahrzeughandel:
Eine Familie besteht aus z. B. 4 Mitgliedern, die alle über ein eigenes Fahrzeug verfügen. Sämtliche Fahrzeuge - und zusätzlich noch ein Motorrad - sind z. B. auf den Vater der Familie zugelassen, der sämtliche Kosten aus der Nutzung trägt. Um bei einer derartigen Anzahl von angemeldeten Kraftfahrzeugen den Wertverlust in Grenzen zu halten, werden diese z. B. nach 3 oder 6 Monaten - in Einzelfällen auch nach 2 Jahren - wieder veräußert. Sämtliche Fahrzeuge sind also auf ein Familienmitglied ( Hinweis: günstige Konditionen der Versicherung ) zugelassen und werden von diesem auch ge- bzw. verkauft. Bei einigen Fahrzeugen wird ein Gewinn von z.B. 500 € erzielt, einige Verkäufe verursachen einen Verlust von einigen hundert Euro, in Einzelfällen könnte der Verlust auch einige tausend Euro betragen ( Motortausch ). Am Jahresende hält sich durch diese Vorgehensweise der Wertverlust in erträglichen Grenzen. Angenommen sämtliche Fahrzeuge würden über mehrere Jahre gehalten würde dies pro Jahr zu einem Verlust im fünfstelligen Bereich führen. Sicherlich ist nachvollziehbar, dass dies nicht zu finanzieren ist.
Zu dieser fiktiven Konstellation folgende Fragen :

  1. Handelt es sich hierbei bereits um einen gewerblichen Handel ?

2.Ist dies z. B. durch die Vielzahl der Verkäufe begründet ? Es besteht doch keine vorrangige Gewinnerzielungsabsicht sondern der Ansatz, die Kosten in einem überschaubaren Rahmen zu halten !

  1. Angenommen diese Vorgehensweise würde auch zukünftig über die nächsten Jahre praktiziert - z. B. bis Ende des Studiums der Sprösslinge. Was könnte sich daraus ergeben ( Stichwort: Forderungen des Finanzamtes ) ?

Herzlichen Dank für Eure Stellungnahme !

  1. Handelt es sich hierbei bereits um einen gewerblichen Handel ?

Das hängt von der Anzahl der Transaktionen ab.

2.Ist dies z. B. durch die Vielzahl der Verkäufe begründet ?

Einer meiner Freunde hatte vor vielen Jahren einmnal eine ähnliche Situation. Nachdem er das siebte Auto verkauft hatte, erhielt er vom Gewerbeamt eine Aufforderung, das Gewerbe anzumelden.

  1. Angenommen diese Vorgehensweise würde auch zukünftig über
    die nächsten Jahre praktiziert - z. B. bis Ende des Studiums
    der Sprösslinge. Was könnte sich daraus ergeben ( Stichwort:
    Forderungen des Finanzamtes ) ?

Alle Anforderungen an einen Gewerbetreibenden.

Ergänzend folgende angenommenen Stückzahlen und Umsätze aus 2008:

  • Ge- bzw. verkauft wurden z. B. insgesamt 9 Fahrzeuge
  • daraus resultiert ein Gesamtkaufpreis von etwa 100.000 Euro
  • nach Abzug der Aufwendungen für Reparaturen/Wartungen konnten ein
    Verkaufserlös in Höhe von z. B. 92.500 Eur erzielt werden.
  • zusätzlich zu zahlende Steuern- und Versicherungsbeträge bleiben
    beim dieser Beispielrechnung unberücksichtigt.

Falls es sich um einen gewerblichen Handel handeln sollte, was hätte dies für finanzielle Folgen hinsichtlich möglichen ( nachträglichen )Forderungen des Finazamtes?

Falls von privat gekauft bzw. verkauft wird fällt keine Umsatzsteuer an. Beim Erwerb und Verkauf von Gebrauchsgegenständen kommt offensichtlich die Differenzbesteuerung zum Ansatz. D.h. die Differenz zwischen Einkaufspreis und Verkaufpreis unterliegt der Umsatzsteuer. Wenn dann noch Reparaturaufwendungen als finanzielle
Aufwendungen geltend gemacht werden könnten, würde sich eine Nachzahlung in Grenzen halten bzw. komplett entfallen.