Gewerblicher Handel mit WoW Accounts

Hallo zusammen,

mich beschäftigt seit längerem folgende Frage.

Wie kann es sein, dass es soviele Accounthändler auf Ebay gibt die teilweise über 800 Bewertungen haben, obwohl ein Weiterverkauf von Accounts laut Blizzard AGB´s untersagt ist?

Was ist die Konsequenz einer so massiven Missachtung der allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann hier nicht rechtlich eingegriffen werden?

MfG tomte

Hi tomte,

gerade bei Videospielen ist es einfach sich „Skills“ zu erschleichen als ehrlich zu verdienen.

Natürlich ist es schön, wenn auch noch einer Geld dafür zahlt.

Der Handel mit solchen Accounts oder gewissen virtuellen Gegenständen (Gold, Reittiere usw) ist gesetzlich nicht verboten.

Man verstößt „lediglich“ gegen die AGB’s von Blizzard.

Blizzard kann die Accounts dann sperren oder löschen je nach dem was die AGB’s hier vorsehen.

Also Blizzard hat schon Mittel dagegen was zu tun die Frage ist nur ob sich das für sie rentiert.

  1. Es ist schwer zu erkennen wer das gewerblich macht (Man kann sich ja auch unter Freunden die Accounts tauschen geben und das ist erlaubt)
  2. Es muss bewiesen werden, dass hier auch wirklich ein gewerblicher Handel stattgefunden hat. Und woher weiss Blizzard denn überhaupt wer hier wirklich vorm PC sitzt und spielt?
  3. Der Verkäufer kann sich schnell neue Accounts anlegen und hochleveln
  4. Der Käufer ist ein zahlender Kunde und bringt Blizzard Geld.

Wie gesagt rechtlich geht nix. Über die AGB’s würde was gehen aber das wäre für Blizzard wohl eher nachteilig

Als Lösung bietet sich nur ein anderes Spiel an oder eben es den anderen gleich zu tun und sich auch Dinge zu kaufen.

Gruß

Hi Markus,

  1. Es ist schwer zu erkennen wer das gewerblich macht (Man
    kann sich ja auch unter Freunden die Accounts tauschen geben
    und das ist erlaubt)

Ich dachte immer selbst das (account-Tausch) sei verboten.

Gruß

Anwar

Hi Markus,

danke für die schnelle Anwort.

Eigentlich sollte es nicht schwierig sein den Accountverkäufern gewerbliches Handeln nachzuweisen, da sie diesen offensichtlich über Ebay praktizieren.

Was ich eher vermute ist, dass Blizzard die rechtliche Handhabe gegen die Verkäufer fehlt oder es Blizzard schlicht und einfach nicht interessiert.

Falls ein Desinteresse vorliegt, ist die Frage wielang das noch so bleibt und ob die Accountverkäufer irgendwann mit Klagen wegen Urheberrechtsverletzung etc zu rechnen haben.

Hi Anwar,

dachte immer es geht in Ordnung aber Du hast REcht, es ist nicht erlaubt:

"Accountübertragungen werden von Blizzard nicht anerkannt. Sie sind nicht berechtigt, einen Account zu kaufen, zu verkaufen, zu verschenken oder damit zu handeln oder einen Account zum Kauf, Verkauf, als Geschenk oder zum Handel anzubieten, und alle derartigen Versuche gelten als null und nichtig. " (Auszug aus den Nutzungsbedingungen von Battle.net)

Danke für den Hinweis und sorry für die Fehlinfo.

Gruß
Markus

danke für die schnelle Anwort.

gerne

Falls ein Desinteresse vorliegt, ist die Frage wielang das
noch so bleibt und ob die Accountverkäufer irgendwann mit
Klagen wegen Urheberrechtsverletzung etc zu rechnen haben.

Sollten augrund des Accounthandels auf einmal 20 % der User ihren Account löschen würden sie sicherlich härter dagegen vorgehen da dies aber nicht so ist wird sich an der derzeitigen Situation nicht viel ändern.

Ob der Tatbestand der Urheberrechtsverletzung oder einer anderen Straftat vorliegt kann ich nicht sagen - glaub ich aber nicht.

Wie gesagt es ist nur eine Handlung im Rahmen der Nutzungebedingungen bzw. AGB’s möglich. Und hier lautet die Höchststraffe -> Sperrung oder Löschung.

Gruß

Hallo Markus,

Danke für den Hinweis und sorry für die Fehlinfo.

Bitte, kein Problem, kommt auch bei den Besten mal vor. :smile:

Blizzard ist allerdings lustig, wenn sie schreiben:

"Accountübertragungen werden von Blizzard nicht anerkannt. Sie
sind nicht berechtigt, einen Account zu kaufen, zu verkaufen,
zu verschenken oder damit zu handeln oder einen Account zum
Kauf, Verkauf, als Geschenk oder zum Handel anzubieten, und
alle derartigen Versuche gelten als null und nichtig. "
(Auszug aus den Nutzungsbedingungen von Battle.net)

Als ob DEREN AGB einen Vertrag zwischen zwei anderen Personen NICHTIG machen könnte… die sollten sich mal lieber einen vernünftigen Juristen leisten.

Gruß

Anwar

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