Gewerblicher Handel oder nicht ?

Hallo,
Ich habe bei ebay einen Artikelgekauft,den ich gerne rücknehmen möchte,Ich habe darauf hin dem Verkäufer gemailt,da er ja ein gewerblicher händler ist(so dachte ich:smile:,dass ich die Ware zurück schicken möchte(und da über 40EUR auch keine Portokosten hin und zurück tragen muss).

So,nun schrfeibt er mir,er nehme es zhwar gerne zurück,aber die ware wurde mir privat verkauft, und ferne würde das VernAbsG nicht für Online Auktionen ausgerichtet sein(uhi,was für ein Schwachsinn!)

Nun,er hat mehr wie 1600 bewertungen und dUTZENDE auktionen drinnen,wo er teilweise Rechnungen ausstellt,und garantien gibt,und teilweise nur so kurze beschreibungen abliefert,wie ein otto normal user.

So,meine Frage ist nun,darf der einfach über einen gewerblich genutzen ACC Privat sachen verkaufen ??

in Wie weit würde das ausgelegt,wenn ich ihm sage,

das kein gericht ihm den privaten verkauf abkauft,und warscheiinlich auch kein Finanzamt(!), is ja im prinzip klar,worauf ich hinaus will,wäre dies aber schon erpressung ?

Danke,Grüsse
Sven.

Hi!

Ein Kaufmann handelt immer in seiner Eigenschaft als Kaufmann, ausser er weist eindeutig (!) darauf hin, dass es sich im speziellen Fall um ein privates Geschäft handelt.

Hier müsste man zunächst einmal die Art der Produkte sehen, die er geschäftlich (als Kaufmann) und privat anbietet. Sind es dieselben Sachen, nur einmal so und einmal so angeboten?
Des weiteren halte ich es für strittig, ein Privatgeschäft unter dem Namen in EBay zu verkaufen, unter welchem auch Geschäfte in der Eigenschaft als Kaufmann abgewickelt werden.

Viel Erfolg und Grüße,

Mathias

Ich habe bei ebay einen Artikelgekauft,den ich gerne
rücknehmen möchte,Ich habe darauf hin dem Verkäufer gemailt,da
er ja ein gewerblicher händler ist(so dachte ich:smile:,dass ich
die Ware zurück schicken möchte(und da über 40EUR auch keine
Portokosten hin und zurück tragen muss).

So,nun schrfeibt er mir,er nehme es zhwar gerne zurück,aber
die ware wurde mir privat verkauft, und ferne würde das
VernAbsG nicht für Online Auktionen ausgerichtet sein(uhi,was
für ein Schwachsinn!)

Nun,er hat mehr wie 1600 bewertungen und dUTZENDE auktionen
drinnen,wo er teilweise Rechnungen ausstellt,und garantien
gibt,und teilweise nur so kurze beschreibungen abliefert,wie
ein otto normal user.

So,meine Frage ist nun,darf der einfach über einen gewerblich
genutzen ACC Privat sachen verkaufen ??

in Wie weit würde das ausgelegt,wenn ich ihm sage,

das kein gericht ihm den privaten verkauf abkauft,und
warscheiinlich auch kein Finanzamt(!), is ja im prinzip
klar,worauf ich hinaus will,wäre dies aber schon erpressung ?

Danke,Grüsse
Sven.

Hi!

Ein Kaufmann handelt immer in seiner Eigenschaft als Kaufmann,
ausser er weist eindeutig (!) darauf hin, dass es sich im
speziellen Fall um ein privates Geschäft handelt.

>>Vielen dank,soetwas habe ich mir schon gedacht.

Hier müsste man zunächst einmal die Art der Produkte sehen,
die er geschäftlich (als Kaufmann) und privat anbietet. Sind
es dieselben Sachen, nur einmal so und einmal so angeboten?
Des weiteren halte ich es für strittig, ein Privatgeschäft
unter dem Namen in EBay zu verkaufen, unter welchem auch
Geschäfte in der Eigenschaft als Kaufmann abgewickelt werden.

>>Es handelt sich dabei im vollen umfang um COmputerartikel.

Vielen Dank,ich werde Ihm nun noch einmal mailen und ihn auffordern mir diesbezüglich entgegen zu kommen.

Viele Grüsse
Sven.

Ein Kaufmann handelt immer in seiner Eigenschaft als Kaufmann,
ausser er weist eindeutig (!) darauf hin, dass es sich im
speziellen Fall um ein privates Geschäft handelt.

hi mathias,

du zielst auf die gesetzliche vermutung des § 344 HGB ab :„Die von einem Kaufmanne vorgenommenen Rechtsgeschäfte gelten im Zweifel als zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehörig.“

hierzu ist von wesentlichkeit, das es sich auch um einen kaufmann i.s.d. §§ 1 - 6 HGB handelt. nicht jeder gewerbliche „händler“ ist gleich kaufmann.

bedeutet, ist er nur ein kleiner krämer mit an und verkauf, und betreibt er die sache als einzelunternehmung kann es sich hier mitunter um KEINEN kaufmann handeln, da sein gewerbe kein handelsgewerbe ist. bei bedarf einfach mal §§ 1, 2 HGB lesen.

im betreffenden fall macht sich meist das druckmittel „negative wertung“ in ebay am besten, denn nichts schreckt mehr von geschäften mit ebay-usern ab als negative wertungen…

soweit ein gruss

vom showbee