Gewerblicher Mietvertrag Kündigungsrecht

Hallo,

angenommen, Unternehmer U. mietet einen Gewerberaum, im Mietvertrag wird als Mietzeit 1 Jahr vereinbart, wenn dieser nicht 3 Monate vor Ende gekündigt wird.
Welche Möglichkeiten für den Mieter U. gäbe es, den Vertrag vorab schon zu beenden? Die Möglichkeit eines Nachmieters oder Untermieters besteht leider nicht.

Zu beachten sind, daß das Mietobjekt einige Mängel enthält, die teils vor Mietbeginn vom Vermieter verheimlicht wurden und erst später entdeckt wurden und diese dann umgehend beim Vermieter gemeldet wurden (der jedoch nichts dagegen unternahm, sogar noch zu einer Straftat (Versicherungsbetrug) anstiften wollte).
Kann man in solchen Fällen den Mietvertrag kündigen? Oder wohl eher nur, wenn dies gravierende Mängel sind?

Für hilfeiche Antworten wäre ich sehr dankbar.

Sascha

Ein Grund für eine vorzeitige Auflösung wäre beispielsweise eine erhebliche Gesundheitsgefährdung auf Grund der vorhandenen Mängel. Ein weiterer Grund wären Straftaten des Vermieters gegenüber dem Mieter (Beleidigungen, Hausfriedensbruch, Nötigung, etc.).

Denkbar wäre noch eine Anfechtung des Mietvertrages nach § 123 BGB. Hier müsste der Vermieter arglistig getäuscht haben.

Geprüft werden sollte auch, ob die Schriftform des Mietvertrages eingehalten wurde. Hier können Formalien die Befristung des Mietvertrages unwirksam werden lassen, so dass der Mieter ein gesetzliches Kündigungsrecht hätte.

Mängel der Mietsache berechtigen nicht zur vorzeitigen Kündigung, ausser es handelt sich um gesundheitsgefährdende Mängel.