Hallo,
angenommen, Unternehmer U. mietet einen Gewerberaum, im Mietvertrag wird als Mietzeit 1 Jahr vereinbart, wenn dieser nicht 3 Monate vor Ende gekündigt wird.
Welche Möglichkeiten für den Mieter U. gäbe es, den Vertrag vorab schon zu beenden? Die Möglichkeit eines Nachmieters oder Untermieters besteht leider nicht.
Zu beachten sind, daß das Mietobjekt einige Mängel enthält, die teils vor Mietbeginn vom Vermieter verheimlicht wurden und erst später entdeckt wurden und diese dann umgehend beim Vermieter gemeldet wurden (der jedoch nichts dagegen unternahm, sogar noch zu einer Straftat (Versicherungsbetrug) anstiften wollte).
Kann man in solchen Fällen den Mietvertrag kündigen? Oder wohl eher nur, wenn dies gravierende Mängel sind?
Für hilfeiche Antworten wäre ich sehr dankbar.
Sascha