Hallo,
mal angenommen ein angemietetes Ladengeschäft ist dauern kalt. D.h. jetzt seit Anfang April, also außerhalb der Heizperiode und Außentemperaturen von teilweise über 20 Grad, ist der Laden immer eiskalt, ca. 15 Grad Raumtemperatur.
Könnte man da eine Mietminderung aussprechen, und muss man diese Mietminderung vorher ankündigen.
Das hängt vom Inhalt des Mietvertrages ab. Oft ist im Gewerberaummietvertrag ein Passus enthalten, wonach eine Mietminderung ausgeschlossen ist bzw. von einer vorherigen schriftlichen Mitteilung mit der Aufforderung zur Mängelbeseitigung abhängig gemacht wird.
Auch sollte der Mieter von Gewerberaum beachten, dass der Mietvertrag von Seiten des Vermieters ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann, wenn kein Zeitmietvertrag vorliegt und der Mieter „schwierig“ wird.
Hallo,
wäre die Heizung in dem Laden defekt bzw. abgeschaltet?
Gruß Reni
Das ist eine gute Frage. Die ich dir leider nicht beantworten kann, denn der Vermieter ist seit Tagen nicht erreichbar. Ein Zutritt zur Heizung gibt es nicht. Ich gehe davon aus, dass das Heizöl mal wieder leer ist. War ja erst zweimal diesen Winter
Das hängt vom Inhalt des Mietvertrages ab. Oft ist im
Gewerberaummietvertrag ein Passus enthalten, wonach eine
Mietminderung ausgeschlossen ist bzw. von einer vorherigen
schriftlichen Mitteilung mit der Aufforderung zur
Mängelbeseitigung abhängig gemacht wird.
ist in diesem Fall nicht enthalten
Auch sollte der Mieter von Gewerberaum beachten, dass der
Mietvertrag von Seiten des Vermieters ohne Angabe von Gründen
gekündigt werden kann, wenn kein Zeitmietvertrag vorliegt und
der Mieter „schwierig“ wird.
das wäre in diesem Fall sicherlich überhaupt nicht tragisch
Kleines Update: Die Heizung funktioniert nun seit 15.April nicht mehr. Mittlerweile herrschen Morgens Temperaturen von 13-14 Grad. Selbst mit Heizlüfter ist nicht mehr als 18 Grad zu erreichen.
Da sind doch sicherlich mehr als 20% Mietminderung drin?