Gewerblicher Mietvertrag-Sonderkündigungsrecht

Laut Mietvertrag wurde ein Ladenlokal gemietet.
Der Vermieter verbietet, eine Wand herauszunehmen,
was den Betrieb als Ladenlokal erst ermöglichen würde.
Zur Zeit läuft der Warenverkauf über eine Fensterklappe.
Spontankäufe werden dadurch verhindert. Der Umsatz ist deshalb zu niedrig. Das wirtschaftliche Ziel kann so nicht erreicht werden. Erwirtschaftet werden die Nebenkosten die Ernergiekosten und die Versicherung,insgesamt 600,00 €. Der Kiosk ist seit 1.4.11 täglich 14 h geöffnet. Diese Arbeitszeit wird nicht honoriert, weil die Kunden nicht hereinkommen können. Seit drei Monaten wird versucht, den Vermieter zu bewegen, die Genehmigung für den Ausbau der Wand zu erteilen. Es wird weiter abgelehnt. Der wirtschaftliche Erfolg bleibt aufgrund des Verhaltens des Vermieters also aus. Der Mietvertrag ist auf 5 Jahre abgeschlossen.
laut Mietvertrag gehört ein Stellplatz zum Geschäft, der offiziell beim Bauamt gar nicht existiert.

War die Wand nicht da, als das Objekt angemietet wurde?

Wieso ist die Wand schuld an dem nicht ausreichenden Umsatz? Ist es nicht eine Fehleinschätzung des Mieters über die Möglichkeiten die sich aus dem Objekt ergeben? Wäre nicht ein angepasstes Sortiment mit niedrigen Einkaufspreisen und einem ordentlichen Preis-Leistungsverhältnis für den Kunden das geeignete Mittel den Umsatz zu steigern?
Soll jetzt nicht für Fehler der Vergangenheit, der Gegenwart und der Zukunft oder der Unfähigkeit des Mieters einfach nur ein Schuldiger gesucht werden?

vnA