Gewerblicher Mietvertrag von bestimmter Dauer

Hallo an alle
Eine ähnliche Frage wurde bereits mal gestellt, galt aber für privaten Wohnraum. Daher muss ich doch noch einmal anfragen:
Es wurde ein Mietvertrag ab 01.02.2009 für ein Ladenlokal unterschrieben.
Der Wortlaut im Vertrag ist folgender:
„§2 Mietzeit
Das Mietverhältnisbeginnt am 01.02.2009
Abs.1
Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Partei mit einer Frist von _______Monaten zum Ablauf eines Kalendervierteljahres gekündigt werden.
Abs.2 (Für Verträge von bestimmter Dauer)
Das Mietverhältnis wird auf Dauer von 2 Jahren, also bis 01.02.2011 geschlossen. Wird es nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Mietzeit gekündigt, so verlängert es sich jedes mal um 1 Jahr.“
Ist diese Vertragsklausel bzgl. der 2 Jahre ungültig?
Kommt man trotzdem vor Ablauf der gesetzten Frist aus dem Mietvertrag? Vielen Dank für Antworten von Euch
MfG cerentola

Hallo,
die Klausel, wonach sich der Mietvertrag um 2 Jahre verlängert, ist wirksam. Warum auch nicht? Da es sich um einen Gewerbemietvertrag handelt, gelten die besonderen Schutzrechte für Wohnraummieter nicht.

Der Mietvertrag wurde mit einer Laufzeit von 2 Jahre geschlossen. Eine vorherige Beendigung ist nur auf der Grundlage eines wichtigen Kündigunggrundes - z.B. wenn der Vermieter die Mietsache nicht zur Verfügung stellt - möglich.

Gruß
apfjur
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