Gewerblicher Müll?

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, und ich hoffe, mir kann diese jemand beantworten:

Ich habe kürzlich ein Gewerbe angemeldet für „Unternehmensberatung für Informationstechnologien“, dazu gehört zum Beispiel auch das Thema Internet etc. - also reine Beratungsleistungen am Schreibtisch bzw. PC.

Nun bekommt meine Frau als Hauseigentümerin plötzlich einen Bescheid der Stadt für gewerblichen Abfall von ca. 1000 DM pro Jahr!

Es fällt bei uns natürlich kein gewerblicher Abfall an, aber was soll man in den Widerspruch schreiben - und welche Chancen hat er?

Vielen Dank für jeden Tipp!
Hans-Georg Walther

Hi Hans-Georg, ich bin zwar nicht sicher, ob man meine Erfahrung 1 zu 1 übertragen kann/darf, aber ich bin mit folgender Begründung aus der Nummer rausgekommen: Es fällt durch den Gewerbebetrieb lediglich Abfall „in Haushalts-üblichem Umfang“ an. Ebenso sind Verbrauchsmaterialien nur in „Haushalts-üblichen Mengen“ vorhanden. Die „Haushalts-übliche“ - Eigenschaft war m. E. der ausschlaggebende Punkt.

Hallo Gunter,

vielen Dank für den Hinweis. Es stimmt ja auch, es ist bei mir eine Nebentätigkeit (wenige Stunden pro Monat, am PC) und es fällt dabei keinerlei Müll an. Insofern werden „haushaltsübliche Mengen“ auch nicht überschritten.

Viele Grüße,
Hans-Georg

Dran denken, die Rückseite des Bescheides beachten. Einspruchsfrist innerhalb eines Monats nach Zugang! Sofort dem Bescheid widersprechen, denn der ist schlichtweg rechtswidrig! Die Begründung ist simpel und bereits geschrieben worden.

Ich würde es am Besten drastisch darstellen! Bei mir, Freiberufler, fällt Müll in einer solchen Menge an, daß ich - aufs Jahr gesehen - nicht einmal eine Mülltonne vollbekomme. Dieser Müll setzt sich aus Bonbonpapier, mal eine leere Tintenpatrone und kaputte Büroklammern zusammen… Der Rest (Altpapier) ist Grüner Punkt (das aber in großen Mengen!) und dieser ist NICHT Müllgebührenpflichtig!

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