Sehr verehrte Lesende!
Ein Bekannter von einem Bekannten, den ich aber gar nicht so genau kenne, sozusagen vielmehr ein Unbekannter, hat in dem Online-Auktionshaus a**it*.de eine Drehorgelkurbel für eine Kurbeldrehorgel zum Endpreis von 40 Kronen und 2 Groschen, einschließlich Versand und Fracht, ersteigert.
Der Verkäufer betreibt einen Onlineshop bei einem weiteren Anbieter, dort quasi als Subunternehmer (hat, so sei es nebenher angemerkt, im dortigen Shop wesentlich günstigere Versandkosten als in der Auktion angegeben), gibt dort AGBs zum Wissen und zur Kunde und lässt sich fernmündlich nur über eine 0900-Nummer erreichen.
Er behauptet aber, privater Verkäufer zu sein und weist den Widerruf zurück, wonach mein Unbekannter die Drehorgelkurbel nicht mehr zu haben wünscht, weil die vorangegangene Korrespondenz, welche die Erhellung der Sachlage über den fiskalischen Status des Verkäufers in Absicht hatte, betrefflich des Ergebnisses sehr zu wünschen übrig ließ, mein Unbekannter, der Käufer, nicht über deine Rechte von Rücktritt und Widerruf belehrt wurde und immer noch nicht weiß, ob es sich tatsächlich um eine, wie im Artikeltext geschrieben, Privatauktion handelt, oder um eine geschäftliche Anlegenheit, worauf wiederum das Vorhandensein von AGBs schließen lässt.
Mein Unbekannter bezahlt nun nicht, hat folglich keine Ware erhalten und der Verkäufer fordert nunmehr 20 Kronen Reuegebühr, wegen der Revozierung durch meinen Unbekannten.
Uns allen dürfte klar sein, dass das überzogen ist. Das Auktionshaus einverlangt übrigens keine Gebühren für Einstellung und Verkauf von Artikeln, sondern finanziert sich rein aus Werbung, so dass dem Verkäufer kein finanzieller Ungemach droht.
Was kann meinem Unbekannten nun blühen?
Ergebenst
M