Jemand sammelt als Beispiel Sammelkarten und kauft diese über eine Plattform von anderen Usern in großen Mengen ein, weil dies günstiger ist um an wertvolle Karten zu gelangen!
Nun benötigt er nicht alle Karten und viele Karten sind doppelt, diese benötigt er nicht und will diese wieder verkaufen!
Er kauft im Jahr für ca. 2.000€ Sammelkarten, behält die Karten die er benötigt und die die er nicht mehr benötigt oder doppelt hat verkauft er wieder und macht dadurch einen Umsatz von 6.000€ im Jahr! Also einen reinen Gewinn von 4.000€
Muss er sich, weil er die Karten vorher von wem anderes gekauft hat als gewerblicher Verkäufer anmelden oder läuft dies alles als privat und wenn er sich als gewerblicher Verkäufer anmeldet und jährlich einen solchen Umsatz macht, wieviel müsste er ungefähr an Steuern zahlen!
Wichtig, es gibt jedes Jahr neue Sammelkarten und neue Seltenheitskarten, deshalb wird er weiterhin solche Sammlungen von anderen Usern kaufen wollen, damit er auch immer die neuesten Karten, kostengünstig, in seiner eigenen Sammlung hat!
Muss er sich, weil er die Karten vorher von wem anderes
gekauft hat als gewerblicher Verkäufer anmelden oder läuft
dies alles als privat und wenn er sich als gewerblicher
Verkäufer anmeldet und jährlich einen solchen Umsatz macht,
wieviel müsste er ungefähr an Steuern zahlen!
Wenn es um die Anmeldung bei diversen Auktionshäusern geht, möchte ich dazu sagen, dass er bei 4000€ Gewinn erstmal einen Gewerbeschein benötigt, und seinen Gewinn versteuern muss, weil er sonst ganz andere Probleme kriegt, als mit dem Auktionshaus.
Hallo, ich glaube in diesem Beispiel ist der Gewinn nebensächlich, wenn er ein Gewerbe anmelden muss, spielt der Gewinn keine Rolle, man müsste ja schon quasi nur einen Euro Gewinn versteuern, oder ist das falsch?
Es geht allein darum ob das Handeln als gewerblich angesehen wird oder als privat!
Wenn es um die Anmeldung bei diversen Auktionshäusern geht,
möchte ich dazu sagen, dass er bei 4000€ Gewinn erstmal einen
Gewerbeschein benötigt, und seinen Gewinn versteuern muss,
weil er sonst ganz andere Probleme kriegt, als mit dem
Auktionshaus.
aha. Wenn ich von Opa das alte Auto erbe, es bei Ebay verkaufe und 4000 Euro erziele, brauche ich also auch einen Gewerbeschein und muss das Geld versteuern?
Ob man gewerblich handelt hängt von vielen Faktoren ab. Ganz sicher aber nicht von der Höhe des erzielten Erlöses.
Ich hab das auch nciht auf die Höhe des erzielten Gewinns festgemacht, auch wenn sich das so anhört. Für ein Gewerbe reicht die Gewinnerzielungsabsicht.
Ich bin aber der Meinung - aber lasse mich wie immer gerne berichtigen - dass jemand, der bei A was einkauft und das dann gewinnbringend bei B wieder verkauft, gewerblich handelt.
Naja, dann hab ich ja recht. Das Sammeln von Dingen, wo man Teile wieder verkauft und damit Gewinn macht, ist wohl eine dauerhafte Sache, also liegt hier ein Gewerbe vor.
Aber stimmt, das war ja nicht die originale Frage (wobei ich mit meiner Antwort ja nur sagen wollte, wenn es ein Gewerbe ist, dann muss man sich auch als gewerblicher Verkäufer auszeichnen).
So einfach ist das alles nicht. Um als „gewerblicher Händler“ aufzutreten, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Die Grenzen von Privatperson zu Unternehmer (!) sind fließend. Bei pauschalisierten Ratschlägen wäre ich vorsichtig!
Eine Übersicht mit weiteren Infos und Rechtssprechung hierzu findest du hier: http://www.recht.help/informationen/ebay-recht-und-internetrecht/privatverkaeufer-gewerblich-ebay-kleinanzeigen-amazon-ab-wann-unternehmer/
Folgende Indizien lassen „Gewerblichkeit“ vermuten:
● Hohe Anzahl und Regelmäßigkeit an Verkäufen übers Internet
● Anbieten von gleichartigen Artikeln
● Verkauf von Neuware
● Kauf von Ware, um Sie mit Gewinn weiterzuveräußern
● Bezeichnung als „Powerseller“, „Händler“ oder „Betreiber“
● Verwendung von eigenen AGB