Wir nehmen mal an jemand hat sich bei iiiiiiibähhh
angemeldet als gewerblicher verkäufer. Nachdem man geboten hat bemerkt man, daß die angebotene Ware gebraucht sei und …
Ohne Garantie und Gewährleistung ausschließlich Privat verkauft wird
und dieser Hinweis nur drin steht weil man das so müsse als privater
Verkäufer.
So steht das in den Angebotsbeschreibung drin - klein geschrieben mit etwa halber Buchstabengröße.
Was jetzt, ist er jetzt privat und diese Bedingung gültig
oder
ist diese Bedingung insgesamt ungültig, weil er gewerblich gemeldet ist. Aber sich als privater Verkäufer gibt?
rolf
Hallo,
wirbelrum… wie war das jetzt gemeint ? häh?
Also, kenne jetzt nur das „normale“.
Wenn du ein Gewerbe angemeldest hats, kannst du nicht mehr als „reine“ Privatperson auftreten. Alle Geschäfte werdn so gesehen, als wenn du sie für deine Firma tätigen würdest.
Dementsprechend kannst du selbst auch keine Gewährleistung mehr ausschließen, weil du ja kein „Privatmensch“ mehr bist.
Es gilt nicht, wie man bei Ihh-Pfii gemeldet ist, sondern ob man eine Firma betreibt.
Wer sich als Privatmann ausgibt, aber eine Firma hat, hat eben Gewährleistung zu leisten.
BJ
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Hi
Na mal den Fall gegeben: Herr Fischer hat seinen Anglerzubehörshop auch bei eBay unter den Namen ‚Fischersfritze‘ und ist dort als gewerblicher Verkäufer gemeldet.
Nun will er keinen anderen/neuen eBay Account eröffnen (oder weiß um diese Möglichkeit nicht) und mag nun seinen ollen alten Kühlschrank von daheim bei eBay verscherbeln.
Weil er das als eine private Auktion ansieht, setzt er diese Klausel ein das die Gewährleistung etc. ausgeschlossen wird.
Wie verhält es sich da?
Ich würde meinen, gewerblich bei eBay angemeldet = auch gewerblich verkaufen.
Oder?
MfG
Lilly
Hallo,
Weil er das als eine private Auktion ansieht, setzt er diese
Klausel ein das die Gewährleistung etc. ausgeschlossen wird.
In diesem Fall würde es sich womöglich sogar um Steuerhinterziehung handeln, denn gewerbliche Anbieter müssen nicht unbedingt Steuern auf die Gebühren ihrer Angebote zahlen. Herr Fischer würde aber einen privaten Artikel verkaufen , aber durch das Gewerbe in den Genuss der Steuerbefreiung kommen.
Hallo BJ,
so allgemein, wie Du das formulierst, ist es Unfug.
Natürlich kann z.B. der Schreibwarenhändler seine Schallplattensammlung als Privatmann verkaufen genauso, wie er auch als Privatmann im Internet kaufen kann und in den „Genuss“ des Rückgaberechts kommen kann.
Wie das in DIESEM Fall ist, wenn er unter seinem als geschäftlich eingetragenen Accout privates verkauft ???
Gruß
Peter
Wenn du ein Gewerbe angemeldest hats, kannst du nicht mehr als
„reine“ Privatperson auftreten. Alle Geschäfte werdn so
gesehen, als wenn du sie für deine Firma tätigen würdest.
Dementsprechend kannst du selbst auch keine Gewährleistung
mehr ausschließen, weil du ja kein „Privatmensch“ mehr bist.
Es gilt nicht, wie man bei Ihh-Pfii gemeldet ist, sondern ob
man eine Firma betreibt.
Wer sich als Privatmann ausgibt, aber eine Firma hat, hat eben
Gewährleistung zu leisten.
BJ
HGB
§ 1
(1) Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.
(2) Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, daß das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.
§ 6
(1) Die in betreff der Kaufleute gegebenen Vorschriften finden auch auf die Handelsgesellschaften Anwendung.
Man kann nicht einfach hin und her hüpfen. Mal bin ich Privat mal Geschäftsmann.
Vorrangig ist man erst einmal Geschäftsmann.
Erst wenn ich beweisen kann, dass es in keiner Hinsicht aus meinem Geschäft hätte stammen können, bin ich wieder rein privat.
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