Gewerblicher Zwischenmieter Wohnung

Kann eine Wohnung, die sich im Eigentum einer Immobilienfirma befindet an eine Firma (gewerbl. Zwischenmieter) mit einem Gewerbemietvertrag zur Unter-/Weitervermietung an eine Privatperson (mit Wohnungsmietvertrag) vermietet werden? Wie verhält sich dabei das Thema Umsatzsteuer?

Hallo,

können vorerst schon, aber es ist fraglich, wie die städtischen Behörden es sehen, denn da wird Gewerberaum zu Wohnraum umfunktioniert und folgedessen könnte die Nutzungserlaubnis in Frage gestellt werden.
Für Wohnraum fällt keinerlei Steuer für den Mieter an.

lG

Natürlich kann Wohnraum an eine Firma vermietet werden, die wiederum privat weitervermietet. Das hat mit einer Nutzungsänderung, und damit mit irgendeiner Genehmigung absolut nichts zu tun.
Derartige Modelle werden üblicherweise dann ins Leben gerufen, wenn der Erstvermieter Optiert hat (und/oder wenn Gewerberaum vermietet wird). Dann fällt USt an.

vnA

vielen Dank für die Antwort. Würde es überhaupt Vorteile bringen einen gewerblichen Mietvertrag mit der untervermietenden Firma abzuschließen? Denn der private Wohnungsmieter der Firma könnte sich ja im Rahmen seines Wohnungsuntermietvertrages trotzdem auf seinen Kündigungsschutz und die unwirksame erweiterte Umlage von Nebenkosten berufen!? Dann bringt ja eine feste Laufzeit, kurze Künd.frist und erweiterte Umlage von NK nichts.

Dass man Wohnraum an eine Firma vermieten kann ist klar. Die Frage ist, ob man dies im Rahmen eines Gewerbemietvertages machen darf und damit die Vorteile des Gewerbemietrechts genießt? Kann aus der Wohnung eine Gewerbefläche gemacht werden, wenn der Untermieter wiederum eine Wohnung (z. B. Dienstwohnung der Firma) anmietet?

Mit dem letztendlichen Wohnungsmieter hat das nichts zu tun. Er hat die Rechte die ihm Kraft Gesetz zustehen.
Private Vermietung:
Der Vermieter 1 hat jeden Monat eine (geringere) Miete, aber keine Arbeit.
Der gewerbliche Mieter hat die Differenz zur höheren, gezahlten Miete als Verdienst, wobei Arbeit und Risiko bei ihm bleiben.

Im rein gewerblichen Bereich hat der Vermieter 1 einen Mieter. Dass dieser die Wohnung nicht selbst bewohnt, kann ihm egal sein. Der Mieter vermietet unter. Die Rechte des Untermieters richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben.
Eine Nutzungsänderung orientiert sich an den tatsächlichen Nutzungen. Wird tatsächlich gewohnt, ist es keine Änderung. Bei Unterbringung wechselnder Personen (Gäste des Gew.betriebes) ist eine Hotel/Pensions-Nutzung möglich und diese bedarf uU einer Genehmigung mit allen Auflagen und möglichen planungs-/wohnungsrechtlichen Problemen.

vnA

Die Rechte eines Wohnungsmieters werden durch die Rechtssituation des Vermieters in keiner Weise beeinflusst.

vnA