Gewerbliches Altpapier entsorgen

Hallo zusammen.
Ich bin Eigentümer eines kleinen Handwerksbetriebes mit drei Mitarbeitern, der im selben Haus ansässig ist, in dem ich auch wohne.

Meine Stadt stellt für Wohnhäuser eine Altpapiertonne mit 240 l Volumen und vierwöchentlicher Leerung kostenlos zur Verfügung. Das reicht mir manchmal nicht.
Daher rief ich beim „Zweckverband für Abfallwirtschaft“ an und fragte nach einer zweiten Tonne.
Mir wurde gesagt: „Ja warum das denn? Bei Ihnen sind drei Personen gemeldet, da gibt es nur eine Tonne, das reicht!“
Ich wagte es dann, meinen kleinen Betrieb als zusätzliche Altpapierquelle zu nennen.
„Wie bitte? Sie wagen es doch wohl nicht, ihr gewerbliches Altpapier in der blauen Tonnen zu entsorgen?! Das ist verboten!“

„Ähh, OK, warum denn?“

„Kreislaufwirtschaftsgesetz, Gewerbeabfallverordnung, Abfallsatzung, - Sie können ja gar nicht Ihre gesetzliche Pflicht zum Nachweis der Abfalltrennung erfüllen, wenn Sie das Papier in die blaue Tonne werfen.“

OK, ich habe mich mal kurz eingelesen. Ich muss wohl sieben Abfallarten getrennt erfassen, sammeln, entsorgen und das auch dokumentieren. Dabei gibt es wohl unterschiedliche Auffassungen darüber, wie diese Dokumentation auszusehen hat. Ich hätte gedacht, dass ich durch das Vorhalten und Nutzen der blauen Tonne bereits ausreichend glaubwürdig dokumentiere, dass ich das Papier nichts nachts auf Rastplätzen verteile.
Ich war der offenbar irrigen Meinung, dass meine Kartonagen und Altpapiere - sauber, ohne Pizzareste und benutzte Hygienepapiere - einen Rohstoff darstellen, bei dem mein Zweckverband sich doch freuen könnte, mehr davon zu bekommen.

Ja, nun sei das angeblich illegal.

Echt jetzt?
Ich wohne in NRW.
Es gibt eine Stadt in NRW, deren Entsorger Gewerbetreibende herzlich einlädt, sich kostenlose Papiertonnen zu bestellen. bonnorange: Blaue Tonne für Gewerbe

Erzählt mir der Zweckverband für Abfallwirtschaft da dummes Zeugs? Oder kann es sein, dass in Bonn etwas kostenlos, legal und hochwillkommen ist, wofür ich mir 100km weiter östlich Vorwürfe der illegalen Machenschaften anhören muss?

In meiner Gegend hat sich ein Entsorger ein Monopol erschaffen. Auf dem Papier haben wir hier rund zehn Entsorgungsbetriebe - aber alle gehören zur selben Gruppe. Und dort sagte man mir: Ja klar nehmen wir ihr sortenreines, hochwertiges Altpapier an. Bitte bringen Sie genug Bargeld zur Zahlung mit.

Ich habe auch bis heute nicht verstanden, was ich legal mit Transportverpackungen machen muss. Oft große Kartons, darin Folien und Schaumstoff-Formteile. So wie ich es verstehe, muss der jeweilige Großhändler diese zurücknehmen. Ich dürfte dann also nochmal fünf Abfallhaufen einrichten, die dann vom jeweiligen Händler nach Bedarf abgeholt werden?

Also so weit mir bekannt ist, sind die Anlieferer verpflichtet, Ihre Kartonagen auch wieder mitzunehmen. Das wird zumindest in Apotheken so gehandhabt über den Pharmagroßhandel. Ansonsten ist man als Gewerbetreibender auch von der Pflicht zur offiziellen Müllentsorgung befreit und kann auf private Anbieter wie Drekopf oder Knettenbrech & Gurdulic zurückgreifen. (Hessen)

Seit wann das? Der Inverkehrbringer muss registrieren, melden und zahlen. Der gewerbliche Empfänger sollte nur darauf achten, dass dessen Liefanten die Aufgabe nicht vertraglich an den Käufer übertragen. Bei Importen (auch jene aus dem EU-Ausland!) ist es etwas komplexer, weil es von der Versandart abhängt, wer die Ware in Deutschland eingeführt hat und somit der Inverkehrbringer ist.

Es gibt pro Materialart eine Tarif für die Entsorgung im Haushaltsmüll und Einen für die Entsorgung im Gewerbemüll. Genau hier ist der Grund, warum Gewerbetreibende nur nach Absprache mit dem Entsorger in den Behältern für den Haushaltsmüll entsorgen dürfen

Als „Hersteller“ (s. u.) muss man sich einem Systembetreiber anschließen. Dein Lieferant ist verpflichtet dir seine Lizenznummer und die Kontaktdaten zum Systembetreiber zu nennen. Der muss dann die Entsorgung organisieren.

Rein theoretisch müsstes Du pro Systembetreiber für jede Materialart je eine separate Sammelstelle machen. Aber die Systembetreiber klären da viel unter sich und lösen das oft „kaufmännisch“, indem sie die bei ihnen vom „Hersteller“ gemeldeten Gewichts-Mengen den tatsächlich entsorgten Gewichts-Mengen gegenüber stellen. Mir sind diesbezüglich nur Probleme aufgetreten, wenn es sehr sperrige Verpackungen sind (z. B. Paletten) … und das hauptsächlich nur, weil es in der Umgebung des Kunden gar keinen Entsorger für die Materialart gibt.

Offizielle Anlaufstelle ist https://www.verpackungsregister.org/ … wichtig: Seit drei Jahren muss jeder Gewerbetreibende sich dort registrieren und im einfachsten Fall sein Häckchen machen, mit dem er erklärt, dass bei ihm nichts Lizensierungspflichtiges anfällt.

Die genannte Webseite hat übrigens eine verdammt gute FAQ dafür, dass sie von einem Quasi-staatliches Unternehmen stammt.

Wer sich ein Einlesen möchte, noch ein paar Begriffe aus dem Gesetz, welche irreführend verwendet werden:

Transportverpackung meint Entsorgung als Gewerbemüll
Verkaufsverpackung meint Entsorgung über den Haushaltsmüll
Hersteller meint den Inverkehrbringer. Beispiel: Jemand der Versandhandel betreibt ist aus Sicht des VerpackungG Hersteller der Versandkartons.

hi,

klingt soweit normal.
Der Grüne Punkt winkt bei uns auch nicht auf Verpackungen, die der Privatkunde niemals nie in die Hände bekommt.

Wir etwa haben bei der Stadt durchaus ne Gewerbetonne für Papier.
Die reicht natürlich nicht, und daneben ist ne große vom Dienstleister des geringsten Misstrauens.

Es gibt auch da Zusammenschlüsse für Verpackungsrücknahmen die beim Recycler dann zurück genommen werden.
Ich meine es war auch eher so, dass die nicht jeden Karton prüfen, sondern eher ein paar Angaben wollen, damit auf dem Papier zumindest ihrere Lizenznehmer stimmen.
Ich hab jetzt Intersoh (oder ähnlich) im Kopf. Das ist oft drauf.
Das soll mehr als Suchhilfe dienen, mangels eigener Kenntnis.

Müll ist bei uns auch nen größerer Kostenberg. Was jedoch eher an den Waagen liegt, und dass die Mindestmenge zu hoch ist, um sie mit Folie oder Mischabfällen zu erreichen.

Papier ist bei uns das kleinste Problem dabei. Ich denke da findest du ne praktikable Lösung.

grüße
lipi

Das fordern die Systembetreiber zwar gerne ein, der „Hersteller“ kann dazu aber nicht verpflichtet werden.

Vielmehr muss er beim zentralen Verpackungsregister angeben, für welche Marken er die Verpackung abrechnet, damit anhand der aufgedruckten Marke erkannt werden kann, wer bei Ungreimtheiten angesprochen werden kann. Dort gibt eine explizite Logik für Verpackungen ohne Markenaufdruck: Es muss der Unternehmensname als Marke genutzt werden. Verpackungsregister LUCID: Markennamen angeben

IIRC gab es vor rund 20 Jahren eine Regelung, nach der das für die Entsorgung Unternehmen aufgedruckt werden musste. Ergebnis war, dass die Unternehmen ihr eigenes Logo statt der des Entsorgers aufdruckten und die Versandverpackung so theoretisch zurückgesandt werden müsste. Hat natürlich keiner gemacht. Auf diese Weise wurden die Kosten für die Entsorgung vermieden.