Gewerbliches Mietrecht Enstweilige Verfügung

Habe vor Gericht eine Einstweilige Verfügung erwirkt. Im Beschluss steht: Dem Antragsgegner wird geboten, das von Ihm angemietete Lokal nur noch bis 24 Uhr geöffnet zu halten. Gegen diese Entscheidung kann vom Mieter Widerspruch eingelegt werden. Momentan ist bei Gericht noch kein Widerspruch eingegangen.
Wenn nun der Antragsgegner mein Mieter sich an die Öffnugszeiten nicht hält, was kann ich dann tun? Die Polizei holen und das Lokal schließen lassen? Hat der Mieter noch irgend einen Weg um den Lokalbetrieb nach 24 Uhr weiter zuführen? Danke für die Antworten. Gruß Buffi