Gewerbliches Mietrecht: Wer trägt Gutachterkosten?

Ein gewerblich angemietetes Bürogebäude ist nach 15 Jahren abgesackt. Der Grund dafür konnten von einem Architekten und einem Statiker bei einer Erstbegehung nicht festgestellt werden. Diese rieten zu einem Gutachten. Der Vermieter des Objekts sagt, dass der Mieter den Gutachterkosten in Höhe von 1000 € vorher zustimmen muss, da der Mieter die Gutachterkosten zu tragen hat, sofern im Gutachten herauskommt, dass keine gebäudebeeinträchtigenden Schäden vorliegen.

Wäre dieser Sachverhalt so rechtens?

Hi

Jeder sittliche Vertrag, auch mündlich, gilt und ist somit rechtens.
Beide müssen wissen worum es geht und beide stimmen zu, zack ist ein Vertrag da.

Allerdings wird es für eine evt. Beweisführung nützlich sein einen schriftlichen Vertrag ab zu schliessen.

So wie es aussieht möchte der VM einen Vertrag darüber, das der M die Kosten übernimmt.

vlg MC

PS: Vielleicht war die Frage nicht genau genug?

Hallo.

Nein. Warum sollte der Mieter einen Gutachter bezahlen, der die Ursache für eine Gebäudeabsackung feststellt? Dieses Gutachten liegt im Interesse des Eigentümers und der Eigentümer möchte hier voraussichtlich Schäden gegenüber den ausführenden Firmen geltend machen.

Etwas anderes könnte sich nur dann ergeben, wenn der Mieter z. B. Schäden im Ladenlokal behauptet (z. B. Risse im Fussboden oder an den Wänen), diese Risse bekannt gibt und der Vermieter sich auf den Standpunkt stellt, das ginge ihn nichts an.