Gewerbliches objekt Einbehaltung drittschlüssel

Hallo Ihr Lieben,
ich habe ein neues Büro angemietet. Da der Vermieter eine neue Türe einbauen ließ und noch Handwerker erwartet werden, hat mein Vermieter lt. seiner eigenen Aussage noch einen Schlüssel einbehalten. Ich möchte ihn zwar nicht verärgern, will natürlich auch nicht, dass er mal unangemeldet „vorbeischaut“, sobald ich meine Tätigkeit aufgenommen habe. Ich bin der Meinung -genauso wie bei einer Privatwohnung- dass er mir den Schlüssel übergeben muss. Liege ich da richtig und gibt es evtl. auch eine Gesetzesgrundlage?
Vilen Dank für euere Antwort!!!

Hallo ck425,
ich weiss zwar nicht, was für eine Art Gewerbe Sie angemeldet haben, kenne mich mit Vermietung auch nicht aus— aber…
Sicherlich ist das richtig, dass am Tag der Übergabe alles tip top in Ordnung ist und die ordnungsgemäße Schlüsselübergabe erfolgt. Nun sind aber überall Menschen am Werk, geben Sie Ihrem Vermieter noch etwas Zeit oder besser noch, vereinbaren Sie doch, wenn Sie misstrauisch sind, einen korrekten Übergabetermin. Wenn Sie im Vorfeld nichts Gegenteiliges gehört haben, kann unter Umständen auch der Terminkalender der Handwerker überlastet sein? Wurde im Übergabeprotokoll vermerkt, dass der Vermieter einen Schlüssel solange zurückbehält, bis die Handwerker aus der Wohnung sind?