Gewerbschein verboten-Freiberufl erl.Logig?

Hi all.
Ich darf kein Gewerbeschein beantragen aber Freiberuflich arbeiten darf ich schon, so sagt das Sozialmat.
Wo ist den da die logig ?

Ich hätt halt gern die Erlaubnis Aufträge annehmen zu dürfen.
Ich bin als Dozent tätig (freiberuflich), dagegen hat das Soziamt nix.
Für Programmierarbeiten braucht man aber in Deutschland einen Gewerbeschein (für Die Dienstleistung als Dozent aber nicht).
Den will mir aber das Sozialamt nicht erlauben, obwohl ich dadurch vielleicht unabhängig werden könnte (zumindest ab und zu wer kann das schon garantieren).

Was würdet Ihr tun wenn Euch jemand dann einen fetten Auftrag anbietet ?
Sagen … nöhhhh das darf ich gar nicht … oder Auftrag einfach schwarz erledigen ?
Sonst bleibt doch keine Alternative oder ?

Hier mal das Telefonat das ich eben geführt hab (so aus der Erinnerung sinngemäß wiedergegeben):

Argumentation des Sozialamtes aus Telefonat vom 18.06.03 ca. 16:20 Uhr

Wir (der Berater vom Sozialamt) sind gegen eine Gewerbeanmeldung, da
Sie dadurch gedanklich und zeitlich und ideologisch auch in Ihrem Streben
von einer Vollzeit Festanstellung abgehalten werden
und weil wir (der Berater vom Sozialamt) glauben das beim jetzigen Arbeitsmarkt und Ihrer jetzigen Lage eine gewerbliche Tätlichkeit nicht in dem Umfang funktionieren würde, dass dies als vollwertige Befreiung von der Sozialhilfe angesehen werden kann.

D.h. noch einmal Stichwortartig zusammengefasst:

  • Es werden nur Lösungen akzeptiert die langfristig eine Perspektive ganz weg von der Sozialhilfe führen.

Durch eine gewerbliche Tätigkeit kann dies, nach Meinung, des Sachbearbeiters Herr R. nicht bewerkstelligt werden.

Es ginge nicht um eine Entlastung oder Verringerung der Sozialhilfe oder das Aussetzen der Sozialhilfe für ab und zu ein paar Monate.
Diese Gründe sind alle nicht ausreichend für eine Erlaubnis sich gewerblich zu betätigen.

Warum wurde mir dann erlaubt als geringfügig Beschäftigter zu arbeiten?
(Fast) alle Argumente lassen sich doch auch auf diese Arbeit anwenden!

  1. Eine geringfügige Beschäftigung sorgt nicht für eine langfristige Perspektive aus der Sozialhilfe und schränkt mich zeitlich bei meinen Bemühung um eine Festanstellung ebenfalls ab.

Ich sehe da nicht groß den Unterschied.

Außerdem wurde meine Arbeit als freiberuflicher Dozent an der Stadtbücherei ebenfalls von meiner Sachbearbeiterin unterstützt.
Auch hier gilt:
Eine freiberufliche Beschäftigung sorgt nicht zwingend für eine langfristige Perspektive aus der Sozialhilfe und schränkt mich zeitlich bei meinen Bemühung um eine Festanstellung ebenfalls ein.

Ich sehe da keinen bedeutenden Unterschied.

Er meint, das ganz vielleicht, ein Fördervertrag mit der Stadt möglich sein könnte, so das ich nach dieser Zeit dem Arbeitsamt und nicht mehr dem Sozialamt unterliege (also Arbeitslosenhilfe, statt Sozialhilfe usw.)

Ich nannte im ein Fallbeispiel:
Jemand fragt mich: „Mensch du bist doch total fitt in diesem Programmierungsgebiet, kannst du nicht mal den fetten Auftrag für mich übernehmen?“.
Das zählt für Ihn nicht, weil es keinen langfristigen Ausweg aus der Sozialhilfe garantiert.

Blöd :frowning: Jetzt muss ich denen meine Bewerbungen zeigen (sind ein paar Hundert) so haben die also wieder was zum lesen.

Lieben Gruß Baddi

Hi,
wenn ich das folgende Argument richtig verstehe, steht da nichts von Verbot, sondern nur von „Dagegen-Sein“.

Wir (der Berater vom Sozialamt) sind gegen eine
Gewerbeanmeldung.

Ich denke, du solltest den Gewerbeschein einfach beantragen und dann Aufträge annehmen, wenn du welche bekommst. Wenn es gutgeht, kannst du dem Sozialamt damit beweisen, dass es doch klappen kann, wenn es nicht gutgeht, hast du halt Unrecht gehabt. Aber ich würde es probieren. Und solange du freiberuflich arbeitest (auch wenn es mit Gewerbeschein geschieht), hält dich ja nichts davon ab, dich trotzdem nach einer Festanstellung umzusehen. Du musst ja nicht ausschließlich freiberuflich arbeiten, nur weil du einen Gewerbeschein hast. Schreib halt trotzdem noch ein paar Bewerbungen. Bei der momentanen Arbeitsmarktsituation halte ich es eigentlich für unverantwortlich (in diesem Fall von deinem Berater), eine Chance auszulassen. Davon, Aufträge schwarz auszuführen, würde ich abraten. Je nach dem, für wen du arbeitest, geben die das beim Finanzamt als Ausgabe an, und bei einer Prüfung wärst du dann dran.
Also machs, und viel Erfolg

die Elbin