Liebe/-r Experte/-in,
eine Freundin behauptet, ich hätte einen Anspruch auf Urlaubs-/Weihnachtsgeld etc. alleine dadurch, dass ich Mitglied in einer Gewerkschaft (IG-Metall) sei.
In dem Betrieb in dem ich arbeite ist ca. die Hälfte der Mitarbeiter tariflich angestellt, der Rest nicht-tariflich.Insg. ca. 100 Mitarbeiter.
Die Unterschiede:
-35 Arbeitsstunden / 40 Arbeitsstunden pro Woche
-30 Urlaubstage / 25 Urlaubstage
-bezahlte Überstunden / Überstunden inklusive
-vermögenswirksame Leistungen / nichts
-Weihnachts- und Urlaubsgeld / nichts
Wir „Neuen“ haben ja schließlich diesen „nicht-tariflichen“ Vertrag unterschrieben.Unser Gehalt ist durchschnittlich, liegt im Tarifbereich, ist aber keinesfalls überdurchschnittlich (will heißen, fehlende Sonderzahlungen und inkludierte Überstunden werden keineswegs durch ein entsprechend höheres Gehalt wett gemacht…).
Hat nun meine Freundin Recht und ich einen Anspruch auf z.B. Sonderzahlungen???
Hallo Belinea,
das ist eine spannende Frage, die nur von Experten in Kenntnis des Arbeitsvertrags
und der Tarifbindung des Unternehmens beantwortet werden kann. Auf den ersten
Blick gilt der Arbeitsvertrag, und der schließt offenbar die Ansprüche aus. Trotzdem
würde ich die Vertragslage der IG Metall vorlegen und dort nachfragen, ob es ein
weiter gehendes Recht auf Erfüllung des Tarifvertrages gibt.
Kollegiale Grüße
Bernd Kirchhof
Grundsätzlich ist es richtig, dass man Anspruch auf alle tariflichen Leistungen hat wenn man Gewerkschaftsmitglied ist. Dieses Recht gilt sogar, jedenfalls vorm Gesetz, nur für Gewerkschaftsmitglieder.
Dazu ist es aber wichtig, dass der Arbeitgeber nach Tarifvertrag entlohnt.
(Sollte im Arbeitsvertrag stehen: in etwa so: Entlohnung nach dem gültigen Manteltarifvertrag, oder Entlohnung nach der ERA-Eckentgeltgruppe X)
So wie ich deinen Fall sehe wird der AG wohl „behaupten“ tariflich zu entlohen, ist jedoch nicht dazu verpflichtet. Es könnte ein sog. Haustarifvertrag bestehen oder er bezahlt ein „an den Tarif angelehntes“ Gehalt.
Bei der Betriebsgröße sollte ein Betriebsrat vorhanden sein. Der kann genauere Auskunft geben. Ansonsten wäre dies bei der IGM-Verwaltungsstelle zu erfragen. Welche dafür zuständig ist finde ich gerne für dich heraus, die PLZ und der Ort sollten mir reichen das herauszufinden.
Leider gibt es immer noch viele „Schlupflöcher“ für Arbeitgeber.
Hallo Belinea,
Aus meiner Sicht ist das so. Wenn Dein Betrieb einem Arbeitgeberverband angehört, der mit einer Gewerkschaft einen Tarifvertrag abgeschlossen hat, dann haben die Mitglieder dieser Gewerkschaft den tariflichen Schutz. Ob das bei Dir der Fall ist, kann ich natürlich nicht beurteilen. Am besten wäre es, wenn Du am besten die Gewerkschaft frägst in der Du Mitglied bist, das ist - wie Du geschrieben hast - die IG Metall.
Hallo Belinea,
ich fürchte das Du kein Anrecht darauf hast weil Du einen anderen Arbeitsvertrag unterschrieben hast. Die Frage ist ja auch oib der Arbeitgeber im Arbeitgeberverband ist. dann hast Du nämlich Anspruch auf alle tariflichen Leistungen. Anspruch auf Tarifvertagliche Leistungen haben nur Tarifvertragsparteien. Sprich Mitglieder des Arbeitgeberverbands und der Gewerkschaft.
Aber auch hier fürchte ich das das nicht so ist.
Das wirst Du besser wissen.
Aber an deiner Stelle würde ich die Rechtsberatung der IG Metall in Anspruch nehmen.
Als Mitglied hast Du Rechtsberatungs- und Rechtsbeistand im Arbeits- und Sozialrecht. Die würde ich mal einschalten und das prüfen lassen. Das kann ganz unverbindlich geschehen ohne das jemand anderes das mit bekommt.
Ruf einfach mal in deiner Verwaltungsstelle an und frag nach ob die dir weiter helfen können.
Tut mir leid das ich deine Frage nicht ganz beantworten kann und dir nur einen Tipp geben kann.
Vielen Dank für die prompte Antwort
Dann werde ich wohl mal bei meiner Gewerkschaft anfragen.
Leider ist unser Betriebsrat nämlich so „schwach auf der Brust“, dass von dem keine adäquate Antwort zu erwarten ist.
Hallo und danke für die sehr schnelle und sehr informative Antwort!
Ich werde am WE mal meinen Arbeitsvertrag genauer durchlesen und würde dann - wenn ich darf - gerne nochmal auf dich zurück kommen?
Eine Antwort eilt auch nicht, vor Weihnachten passiert sowieso nichts mehr…
Doch, auch vielen Dank für den Tip…
denn, mein AG ist nicht (mehr) im AG-Verband und insofern haben ich mir schon gedacht, dass meine Freundin in meinem Fall nicht richtig liegt…
schade eigentlich, also weiter auf den Good-Will vom Chef hoffen…
fragen Sie doch einfach bei Ihrer Gewerkschaft nach, die können Ihnen sicher sagen, was im TV geregelt ist und ob es Betriebsvereinbarungen zum Weihnachtsgeld etc. gibt.
Ich kann Ihnen in diesem Fall nicht weiterhelfen.
Mit freundliichen Grüßen
Heike Steinbach
Liebe/-r Experte/-in,
eine Freundin behauptet, ich hätte einen Anspruch auf
Urlaubs-/Weihnachtsgeld etc. alleine dadurch, dass ich
Mitglied in einer Gewerkschaft (IG-Metall) sei.
In dem Betrieb in dem ich arbeite ist ca. die Hälfte der
Mitarbeiter tariflich angestellt, der Rest
nicht-tariflich.Insg. ca. 100 Mitarbeiter.
Die Unterschiede:
-35 Arbeitsstunden / 40 Arbeitsstunden pro Woche
-30 Urlaubstage / 25 Urlaubstage
-bezahlte Überstunden / Überstunden inklusive
-vermögenswirksame Leistungen / nichts
-Weihnachts- und Urlaubsgeld / nichts
Wir „Neuen“ haben ja schließlich diesen „nicht-tariflichen“
Vertrag unterschrieben.Unser Gehalt ist durchschnittlich,
liegt im Tarifbereich, ist aber keinesfalls
überdurchschnittlich (will heißen, fehlende Sonderzahlungen
und inkludierte Überstunden werden keineswegs durch ein
entsprechend höheres Gehalt wett gemacht…).
Hat nun meine Freundin Recht und ich einen Anspruch auf z.B.
Sonderzahlungen???
Vom Prinzip her hat Deine Freundin Recht, als Mitglied der IGM hast Du Anspruch auf über Tarifvertragliche Sonderzahlungen sowie über Urlaubsvergütungen.
Aber es gibt dabei Ausnahmen.
Ich weiß nicht welches Tarifgebiet für Dich gültig ist.
Nachschauen kannst Du:
im IGM „Urlaubsabkommen für Beschäftigte“ (gültig für Dein Tarifgebiet)
und im IGM „Tarifvertrag über betriebliche Sonderzahlungen “ (gültig für Dein Tarifgebiet)
Beides sind kleinere Broschüren im §1 findest Du den Geltungsbereich des Tarifvertrags unterteilt in räumlich, fachlich/sachlich und persönlich.
Dort erkennst Du ob er für Dich Gültigkeit hat. Interessant ist dabei vor allem ob Dein Arbeitgeber Mitglied des Arbeitgeberverbandes ist. Sollte das der Fall sein, gelten alle Tarifverträge Deines Tarifgebietes vorausgesetzt Du Mitglied der IGM auch für Dich.
Es können aber auch Betriebsvereinbarungen abgeschlossen werden, die dürfen vorausgesetzt der Tarifvertrag ist für Dich gültig, nicht zum Nachteil des Arbeitnehmer sein. (Niemals schlechter als im Tarifvertrag ausgehandelt)
Da Du zum Glück Mitglied der Gewerkschaft bist, hast Du das Recht Dich bei deiner Verwaltungsstelle zu informieren. Was ich Dir auf jeden Fall empfehlen kann, dort kann man Dich individuell beraten.
Ich wünsche Dir viel Erfolg, ein frohes Weihnachtsfest und ein Glückliches neues Jahr.
Mit kollegialem Gruß
Caracas
… hallo, ich noch mal. Mein Seize sagt mir, dass ich nicht geantwortet hätte, was nicht stimmt
Nun wird der „Button“ bedient sein
Schöne Zeit für dich!