Gewerkschaften und ans Gesetz halten ?

Hallo allerseits !

In der Verordnung zur Durchführung des Tarifvertragsgesetz (TVG) steht unter §5:

„Ist ein Antrag auf Allgemeinverbindlichkeitserklärung bekanntgemacht worden, so können Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die von der Allgemeinverbindlichkeitserklärung betroffen werden würden, von einer der Tarifvertragsparteien eine Abschrift des Tarifvertrages gegen Erstattung der Selbstkosten verlangen. … Selbstkosten sind die Papier- und Vervielfältigungs- oder Druckkosten sowie das Übersendungsporto.“

So stehts im Gesetz. Doch nun zur Realität :

Trotz mehreren telefonischen und schriftlichen (Fax) Anfragen bei der Gerekschaft HBV, in denen ich um die Übersendung von entsprechenden Kopien gegen Kostenerstattung bat, wurden mir diese nicht zugestellt!

Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit den „angeblichen Kämpfern für die Arbeitnehmern“ gemacht, oder bin ein Einzelfall?

Horst

Hi Horst!

Ja ja, so ist es wohl: wenn Gewerkschaften was nicht machen, ist das ein Angriff auf die freiheitlich demokratische Grundordnung - Unternehmer, die tun und lassen, was sie wollen, sind „Arbeitsplatzschaffer“ und letzlich die Stützen der Nation!? Das müssen endlich alle begreifen!!!

Nun im Ernst: Ist denn für den Tarifvertrag, den Du begehrtst, die Allgemeinverbindlichkeit beantragt worden? Wenn ja, gilt er doch GARANTIERT in dem Betrieb, in dem Du arbeitest.

Das selbe Tarifvertragsgesetz (TVG) besagt auch (immer schön alles lesen!!!), daß Unternehmer die in ihrem Betrieb geltenden Tarifverträge zur Einsichtnahme für die Beschäftigten auslegen müssen. Hielte also Dein Chef sich ans Gesetz, gäbe es für keine Gewerkschaft eine Veranlassung, Dir Kopieen odgl. zuzusenden.

Aber selbst wenn die Allgemeinverbindlichkeit nicht beantragt wurde, könnte Euer Betrieb tarifgebunden sein (z. B. durch Mitgliedschaft in entsprechendem Verband odgl.) und der Chef müßte Euch die geltenden Tarrifregelungen zur Einsichtnahme auslegen.

Ich gebe ja zu, daß es viel einfacher ist, auf Gewerkschaften zu schimpfen.

Allerdings bitte ich zu bedenken, daß ohne selbige gar kein Tarifvertrag bestünde - im übrigen halte ich es für dreist als (purer) Nutznießer der (Beitrags-) Leistung anderer hier derart auf die Sch… zu hauen.

Vielleicht denkst Du mal drüber nach, wer den Karren zieht und wer oben drauf sitzt und poltert, daß es nicht schneller geht?!

Munter bleiben

Hubert

Hallo Hubert !

Es ist richtig, daß die Firma verpflichtet ist, diesen Auszulegen. Wenn nicht, kann man auf Auslegung klagen. Ich habe auch beim Chef angefragt, doch es kam keine Antwort darauf. Und da ich die Arbeitsstelle noch eine Weile behalten möchte (jeweils so lange, bis ich den genauen Inhalt des Tarifvertrages kenne, um dementsprechend Schritte einlegen zu können), finde ich es doch merkwürdig, das die „Ritter der Arbeitnehmer“, die immer so ein verfechter von Tarifverträgen sind, sich selber nicht an die Durchführungsverordnung des Tarifvetragsgesetzes halten.
Im überigen ist der angesprochenen Tarifvertrag als allgemeinverbindlich erklärt worden.

Ich war früher selbst in einer Gewerkschaft, doch habe ich keinen Sinn an einer weiteren Mitgliedschaft gesehen, als ich bei einigen Fragen an diese nicht nur dürftige, sondern sogar z.T noch falsche Auskünfte bekommen habe. Und das für 1% vom Bruttogehalt; für diesen Betrag bekomme ich eine sehr gute Rechtschutzversicherung,die auch Arbeitsrecht einschließt.

Und beim Fachanwalt für Arbeitsrecht bekam ich dann auch meine Möglichkeiten erklärt. Hat mich 30.-- DM gekostet, was auch ohne Rechtschutz noch gut zu bewältigen ist.

Doch das ändert nichts daran, daß die Gewerkschaft sich nicht an die Verordnung gehalten hat. Also: wenn die sich schon nicht daran halten, warum sollen es dann die Arbeitgeber?

Gruß

Horst

… wenn Du so gut ohne Gewerkschaft auskommst… dann frag doch Deinen Anwalt nach dem Tarifvertrag!
Gruß Ayla., denn wenn alle denken würden wie Du, dann gäbe es keine Gewerkschaft!

… wenn Du so gut ohne Gewerkschaft
auskommst… dann frag doch Deinen
Anwalt nach dem Tarifvertrag!

Ist nur blöd, wenn dann Gewerkschaft bzw Arbeitgeber den Tarifvertrag auch dem Anwalt vorenthalten…

Gruß Ayla., denn wenn alle denken würden
wie Du, dann gäbe es keine Gewerkschaft!

Ja, und dann müßten die Gewerkschaften auch darüber nachdenken, was sie tun könnten, um gegenüber einer billigeren und effizienteren Rechtsschutzversicherung wieder an Boden zu gewinnen…