Gewerkschaftsbeitrag bei Nicht-Arbeitnehmer

Hallo,

wenn ein selbständiger Kaufmann aus alter Anhänglichkeit weiterhin Mitglied einer Gewerkschaft bleibt, obwohl er kein Arbeitnehmer mehr ist - kann er die Beiträge hierfür als Sonderausgaben wie Spenden absetzen? betriebsausgaben kommen ja wohl nicht in Fragen, und eine Anlage N hat er nicht.

Danke schon mal im Voraus!

Barbara

Mitglied einer Gewerkschaft bleibt, obwohl er kein
Arbeitnehmer mehr ist - kann er die Beiträge hierfür als
Sonderausgaben wie Spenden absetzen?

Die genaueste Auskunft erzhält er, wenn er mal bei seiner Gewerkschaft anruft und fragt, ob sie Spendenquittungen ausstellt.

Ich würde allerdings lieber eine KinderPatenschaft übernehmen und somit für Auskommen und Ausbildung eines Kindes sorgen (z. B. bei http://www.ct-waisendienst.de ).
Spenden für so etwas sind sogar als „mildtätig“ statt als „gemeinnützig“ eingestuft und können daher bis zu 10% statt bis zu 5% abgestzt werden.

Jochen Kuhn

Hi !

Habe in den Kommentaren leider nichts konkretes sondern nur einen Hinweis finden können. Dieser lautet wie folgt:
„nach Aufgabe der Arbeitnehmer-Eigenschaft durch Aufnahme einer selbständigen/gewerblichen Tätigkeit siehe Finanzverwaltung DStR 96, 1016“

Also in der Fachzeitschrift DStR (Deutsches Steuerrecht) im Jahrgang 1996 findet sich auf der Seite 1016 ein entsprechendes Schreiben. Hab beim googeln zu diesen Infos keine Treffer erzielen können. Die DStR erscheint beim Verlag C.H.Beck (www.beck.de). An den entsprechenden Artikel kann man nun wohl auf zwei Weisen kommen: Entweder der Artikel wird auf der I-net Seite des Verlages direkt gekauft oder man sucht eine gut sortierte Bibliothek. Am besten wohl eine Uni-Bibliothek der Rechtswissenschaften oder der Steuerrechtler.

BARUL76