Gewerkschaftsmitgliedschaft vertraulich?

Hallo,
dass der Arbeitgeber nicht nach einer Gewerkschaftsmitgliedschaft fragen darf, weiss ich.

Aber wie sieht es im Alltag in einer Kleinstadt aus? Ein Arbeitnehmer hält wegen seiner beruflichen Lage den Schutz, ggf. auch Rechtsschutz durch eine Gewerkschaft für sinnvoll. 
Aber eine Veröffentlichung dieser Mitgliedschaft würde ihm beruflich und sozial schaden.

Spricht sich so etwas erfahrungsgemäß rum?

Hallo,

also das kann ich Dir nur aus zweiter Hand beantworten, mein Bruder war jahrelang Betriebsrat, aber in eine Großstadt.

Solange es eine Mitgliedschaft ist, muss das wohl niemand erfahren.

Wenn es vor Gericht geht, dann wird das natürlich öffentlich, zumindest wird der Prozessgegener, also der Arbeitgeber sofort wissen, wo der Hase läuft…

Ist eine Entscheidung…kuschen oder dazu zu stehen…

Nur meine Meinung, ich hab in mehr als 100 Prozessen die Arbeitgeberseite vertreten, mein Bruder war Betriebsrat…

Hallo,

Gewerkschaften geben die Namen ihrer Mitglieder grundsätzlich nicht an den Arbeitgeber oder sonstige Öffentlichkeit weiter, sofern das Mitglied nicht zustimmt.

Natürlich erfährt bei einer Klage der AG von der Mitgliedschaft, wenn der AN den gewerkschaftlichen Rechtsschutz in Anspruch nimmt - aber auch nur dann.

Wieso aber das Bekanntwerden einer Gewerkschaftsmitgliedschaft selbst in der abgelegensten Kleinstadt „beruflich“ und vor allem „sozial“ schaden soll, bleibt erst mal schleierhaft.

&Tschüß
Wolfgang

Wieso aber das Bekanntwerden einer Gewerkschaftsmitgliedschaft
selbst in der abgelegensten Kleinstadt „beruflich“ und vor
allem „sozial“ schaden soll, bleibt erst mal schleierhaft.

Hallo,
das ist bestimmt nicht despektierlich gemeint.
In einer ‚schwarzen‘ Kleinstadt und in der Banken- und Versicherungsbranche kommt es aber nicht gut an…
Außerdem hat die betreffende Person bereits einmal negative Erfahrungen bei einer Trennung gemacht und möchte bei einer Wiederholung nicht ohne Unterstützung und Beratung sein,
Dass die Mitgliedschaft bei einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung öffentlich wird, ist völlig in Ordnung.
Vielen Dank für die Tipps.