Gewerlicher Mietvertrag Klausel ungültig?

In einem gewerblichen Mietvertrag steht:

Dem Mieter wird gestattet, sein Gewerbe Im Erdgeschoß täglich von 6:00 bis 24:00 auszuführen. An Wochenenden-, Feiertagen und bei Großereignissen wie Fußballweltmeisterschaften wird eine Verlängerung bis 2:00 gestattet sofern dadurch die anderen Mieter und Nachbarn nicht gestört werden. Diese Vereinbarung kann jederzeit vom Vermieter wiederrufen werden.

Es handelt sich hier um den Betrieb einer Shisha Bar. Der Mieter hat einen 5 Jahres Vertrag, davon sind nun 1,5 Jahre schon vergangen. Seitdem dem haben 2 darüberliegende Wohnungsmieter wegen zu starker Lärmbeläsigung gekündigt und zwei weitere haben sich schriftlich wegen Ruhestörung bei mir beschwert.

Nach mehrmaligen Abmahnungen wolte ich dem Mieter nun die Öffnungszeiten auf 22:00 und 24:00 einschränken. Der Mieter widersprch mit Hilfe seines Anwalts auf mein Schreiben und meinte, das dadurch seine  Existenz gefährdet sei. Er werde auch weiterhin bis 2.00 nachts sein Lokal geöffnet haben. Lt. Ordnungsamt der Stadt darf er dies auch bis max. 5:00.

Nun meine Frage: Der Mieter meint, dass die Klausel im Vertrag nicht rechtens sei und ich solle dies gerichtlich prüfen lassen. Also vor Gericht ziehen und eine einstweilige Verfügung erwirken. Besteht hierauf Erfolg?

Welche anderen Möglichkeiten gibt es noch?

Bitte stelle deine (steuer-)rechtlichen Fragen nicht in der Ich-Form und antworte nicht in der Du-Form. Nur abstrakt, hypothetisch und unpersönlich dargestellte Sachverhalte und Fragen dürfen diskutiert werden.

Was ist daran so schwer zu verstehen?

vnA