Gewicht/kraft um auf ein Bremspedal zu treten

Hallo Wissende,
vor zig Jahren hatte ich einen Sprunggelenkbruch, okay, OP, danach durfte ich, gemessen/geübt mit ner Haushaltswaage, wieder Zug um Zug von 10 kg über 20 kg dann 40 kg usw wieder mein rechtes Bein belasten.
Damals wollte ich Auto fahren und kam ins Grübeln ob ich denn überhaupt Autofahren dürfte wenn ich nur 20 kg „treten“ darf.
Anrufe bei ADAC, Tüv, Polizei brachten kein Ergebnis.
Und mir fallen dazu auch die armen Magrersüchtigen ein die so unter 40 kg haben, ich wiege 90 kg (naja bin 1,92), mit Sicherheit bremse ich schneller als die in meinem VW-Polo, also ein altes Auto ohne Bremskraftverstärker.
Gibt es da irgendwelche gesetzlichen Regelungen?
Gruß
Reinhard

Hi,

vor zig Jahren hatte ich einen Sprunggelenkbruch, okay, OP,
danach durfte ich, gemessen/geübt mit ner Haushaltswaage,
wieder Zug um Zug von 10 kg über 20 kg dann 40 kg usw wieder
mein rechtes Bein belasten.
Damals wollte ich Auto fahren und kam ins Grübeln ob ich denn
überhaupt Autofahren dürfte wenn ich nur 20 kg „treten“ darf.
Anrufe bei ADAC, Tüv, Polizei brachten kein Ergebnis.
Und mir fallen dazu auch die armen Magrersüchtigen ein die so
unter 40 kg haben, ich wiege 90 kg (naja bin 1,92), mit
Sicherheit bremse ich schneller als die in meinem VW-Polo,
also ein altes Auto ohne Bremskraftverstärker.
Gibt es da irgendwelche gesetzlichen Regelungen?

Ja:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__315c…
Die Frage ist also, ob Du in der Lage bist Dein Auto sicher zu führen. Da diese Frage nur individuell beantwortet werden kann, kann es dazu auch keine pauschalen Regelungen (im Sinne von „man muß mindestens xkg treten können“) geben.
Letztlich können diese Frage nur der Autofahrer und sein Arzt beantworten. Die Frage ist, kann man die Belastung im „Normalbetrieb“ verkraften (wahrscheinlich kein Problem) und vor allem, darf man kurzzeitig für eine Vollbremsung höher belasten.
Da man bei einer Vollbremsung (Notbremsung) die Trittkraft nicht mehr dosieren kann, muß dies sichergestellt sein. Ansonsten würde ich im Sinne des § 315c StGB von einer Fahrunfähigkeit ausgehen.

Gruß Stefan

Hallo Reinhard,

der TÜV (oder DEKRA) wäre aber schon für dich die richtige „Anlaufstelle“…Da du ja bereits einen Führerschein (Fahrerlaubnis) besitzt,kann also nur ein „amtlich anerkannter Sachverständiger“ die Entscheidung treffen,ob du noch in der Lage bist,ein Kraftfahrzeug sicher zu führen…
(Oder ein Arbeitsmediziner mit der Fachrichtung „Kraftverkehr“).
Von einer dieser Stellen solltest du dir ein schriftliches Gutachten
geben lassen,schon um versicherungsrechtlich auf der „sicheren Seite“ zu sein…

mfg

Frank

Warum so kompliziert, wenn es auch einfacher geht
Hallo Reinhard,

Warum so kompliziert, wenn es auch einfach geht?

Der Vater eines Studienkumpels hat als Waldarbeiter gearbeitet und durch einen Unfall (Baum fiel ihm entgegen und Kollege konnte ihn gerade noch zur Seite schubsen) das rechte Bein verloren.
Seither fährt er nur noch Automatik-Fahrzeuge, bei denen er sich die Pedale vertauschen und etwas weiter nach links setzen lässt, also Gas links und Bremse in der Mitte, sodaß er die Pedale problemlos mit dem linken Fuß bedienen kann.
Da ich in meinem Job als Nachtportier auch manchmal behindertengerecht umgerüstete Wagen parken mußte, kann ich aus eigener Erfahrung behaupten, daß eine Umgewöhnung nicht sehr schwierig ist. Könnte dir eventuell auch eine „Behindertenbremse“, sprich „Handhebel zum Bremsen“ helfen?

Dies sollte nur ein gutgemeinter Hinweis sein, nicht daß irgendein übereifriger TÜV-Ingenieur auf die Idee kommt, dir wegen deines „Handicaps“ den Führerschein zu entziehen.

Schöne Grüße und WEITERHIN VIEL SPASS BEIM AUTOFAHREN

wünscht STicky

Dankeschön o.w.T.

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