Und zwar will ich den BE Führerschein für Anhänger über 750kg machen. Ich brauche dann noch ein passendes Zugfahrzeug. Wie kann ich ausrechnen ob das Zugfahrzeug den Hänger ziehen darf? Zugfahrzeug ist ein Mazda mit 1435kg Leermasse und 1955kg zul. Gesamtgewicht. Die Anhängelast gebremst beträgt 1500kg laut Schein. Wenn ich jetzt ein Autoanhänger mit 600kg und darauf ein PKW mit 1400kg ziehe bin ich ja mit 2000kg weit darüber. Oder gibt es hier noch andere Bestimmungen? Ich habe irgendwas von dem 1,5fachen Gewicht des Zugfahrzeug gelesen. Bin mir aber nicht sicher wo das gilt.
Soviel ich weiß ist das Gesamtgewicht der Zugmaschiene & das Gesamtgewicht des Hängers einzeln in deinem Zulassungsschein angegeben. Das Gesamtgewicht von beiden steht in einem Verhältniss, das ich leider auch net weiss. Aber bei den „neuen“ Zulassungsscheinen stehen nur noch diese Buchstaben vor, leider weiss ich jetzt nicht welche für den Anhänger ist. Einfach mal in der Legende nachschauen.
Du darfst mit BE alle Anhänger und alle Pkw zusammen kombiniert fahren, sofern Sie als Zug nicht 3,5t zusammen überschreiten und die zulässige tatsächliche Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht überschritten wird. Also ein 1,3t Anhänger, der dann leer tatsächlich nur 350kg (wie meiner) wiegt, darfst auch mit einem Kleinwagen ziehen.
Nur mit B alleine muß die Leermasse Zugfahrzueg das zG des Anhängers gleich oder größer sein, wenn Anhänger zG größer als 750kg. Beides nicht mehr als 3,5t zG.
Für 100er Zulassung muß erfüllt werden:
Leergewicht PkW 1,1 x zG des Anhängers und ABS
Anhänger gefedert, gebremst, Reifen nicht Älter als 6 Jahre
zusätzlich zu dem bisher geschriebenen:
Je schwerer ein Zugfahrzeug ist, desto größer ist das Gewicht, dass man mit dem Wagen maximal ziehen darf. Hier gilt das besagte 1,5-fache Gewicht des Zugfahrzeuges. Oftmals ist in den Fahrzeugpapieren aber weniger eingetragen. Ich kann mir gut vorstellen, dass man die Anhängelast von derzeit 1500kg noch erhöhen kann, wenn auch nicht auf 2000kg. Manchmal mit einer Beschränkung bis zu einer bestimmten Steigung.
Das ganze hat einen Sicherheitsgrund. Beispiel (absichtlich etwas übertrieben): PKW wiegt 1000kg, Anhänger wiegt beladen 3000kg. Selbst wenn die Motor- und Bremsleistung des PKW stark genug ist, in kritischen Situationen schiebt der Anhänger den PKW trotz blockierender Reifen einfach von der Straße.
Im günstigsten Fall passiert nur das hier: http://www.youtube.com/watch?v=-PfxDTGLKZY
Wenn es jetzt darum geht, ein anderes Fzg. zu kaufen/mieten, würde ich weniger auf das eingetragene Gewicht sondern auf die eingetragene Anhängelast achten.
Und zwar will ich den BE Führerschein für Anhänger über 750kg
machen. Ich brauche dann noch ein passendes Zugfahrzeug.
Wie kann ich ausrechnen ob das Zugfahrzeug den Hänger ziehen darf?
Die Anhängelast gebremst beträgt 1500kg lautSchein.
Das ist die Antwort, da gibt es nichts mehr auszurechnen.
Wenn ich jetzt ein Autoanhänger mit 600kg und darauf
ein PKW mit 1400kg ziehe bin ich ja mit 2000kg weit darüber.
Genau, daher braucht man dafür ein anderes Zugfahrzeug, das auch 2t ziehen darf. Für den Zug brauchst du dann mindestens C1E.
Zugfahrzeug ist ein Mazda mit 1435kg Leermasse und 1955kg zul.
Gesamtgewicht.
Bei dem Fahrzeug, brauchst du (fast) kein BE, da der Anhänger für B sowieso höchstens 1500kg zGG (wichtig zulässig, nicht tatsächlich) haben dürfte, dann kann man den (für so gut wie alle praktischen Fälle) auch auf 1435kg ablasten und ihn mit B fahren.
Ich habe irgendwas
von dem 1,5fachen Gewicht des Zugfahrzeug gelesen. Bin mir
aber nicht sicher wo das gilt.
Das ist die maximale Obergrenze, dafür braucht man aber eine durchgehende Bremsanlage.