Gewichtung von Zeugen

Angenommen 2 Fahrzeuge sind in ein Unfall verwickelt. In Fahrzeug A sitzt am Steuer eine Frau mit einer Freundin, in Fahrzeug B ein Mann mit seiner Ehefrau und es kommt zur Schuldfrage… wie ist die Gewichtung der Zeugen? Ist die Ehefrau befangen und ihre Aussage gilt deshalb nicht? Wie ist es mit der Aussage der Freundin von der Fahrerin? Oder gilt Aussage gegen Aussage?

Vor Gericht? - Die Zeugen werden unvoreingenommen befragt, und wer glaubwürdiger antwortet, dem wird wohl auch eher Glauben geschenkt :wink:

Was meinst Du?

Grüße!

http://dejure.org/gesetze/ZPO/286.html

Gruß

S.J.

Hallo

Wenn es - zum Beispiel - um die Frage geht, ob ein schwarzes Auto im Tunnel das Licht anhatte, würde ich die Aussage der Beifahrerin in diesem Auto als Richter vermutlich für weniger wertvoll erachten als die Aussage einer Person, die das bewusste Auto von außen gesehen hat.

Gruß
smalbop

Vor Gericht? - Die Zeugen werden unvoreingenommen befragt, und
wer glaubwürdiger antwortet, dem wird wohl auch eher Glauben
geschenkt :wink:

Was, wenn beide Zeugen und ggf. die Parteien iRe Anhörung insgesamt einigermaßen glaubwürdig aussagen, meist dazu führt, dass das Gericht eben nicht weiß, wem es glauben soll. Dann ist die Behauptung eben nicht erwiesen und das geht zu Lasten der beweisbelasteten Partei (was bei KFZ-Unfällen wegen § 7 StVG dann idR. eine 50/50 Teilung des Gesamtschadens zur Folge hat).

Gruß
Dea