Hallo Andreas,
hat etwas länger gedauert, zu viel um die Ohren und dann noch krank bei diesem naßkalten Wetter.
Wir waren also bei dem RA, der sich meiner Meinung mit dieser Materie gut auskennt. So war es dann auch. Es ist so, daß das JA tatsächlich nichts unternimmt, wenn nicht gerade eine akute Kindeswohlgefährdung vorliegt, so daß das Kind aus der Familie genommen werden muß. Es gibt auch gewisse Dinge, die die Jugendämter machen könnten, werden aber aus Kostengründen nicht gemacht.
Wir haben also 2 Möglichkeiten:
1.) Umgangsrecht einklagen
2.) die „harte“ Schiene (Gutachten etc.)
Wir sind verunsichert, was das Richtige ist. Das Umgangsrecht wird dem Kind in seiner Kindheit nicht wirklich helfen, bei der anderen Option verliert die Mutter möglicherweise das Sorgerecht und somit ein Kind seine Mutter. Was ist da richtig für ein Kind?
Es bleibt schlußendlich nur ein gerichtliches Verfahren. Der RA hat es jetzt erst einmal auf die freundliche Art versucht mit einem Brief an die KM, aber ich bezweifel, daß sie darauf eingeht. Bei der 2. Option wird mit „harten Bandagen“ gekämpft, daß hat uns der RA schon gesagt, man darf auch hier nicht das Kind aus dem Blick lassen.
Ich denke, daß Kinder heutzutage mit 9 Jahren schon sehr gut wissen, was sie wollen und was nicht. Vielleicht muß der Punkt für das Kind erst kommen, daß sie sagt, sie will nicht mehr bei ihrer Mutter leben. Sie möchte heute aber schon gar nicht mehr nach Hause, weint und versteckt den Autoschlüssel. Und doch hängt sie auch an ihrer psychisch kranken Mutter. Ich sehe das auch so, daß Richter viel konsequenter sein müssen, wenn das Umgangsrecht nicht eingehalten wird, soweit ich auch weiß, wenn trotz der Geldstrafe es nicht zu einer Einhaltung des Umgangsrecht kommt, kann der Richter das Sorgerecht entziehen. Man meint eigentlich, daß die Gesetze in Deutschland überall gleich gelten, ist aber nicht. Es hängt auch stark vom OLG ab, Köln ist z.B. völlig liberal, da haben sogar „normale“ Bezugspersonen ein Recht auf Umgang. Hamm ist eher konservativ. Ich kann u.U. erst wieder zum Wochenende hin online sein. Der Brief vom RA wird morgen zugestellt, mal sehen. Auch hier werde ich berichten.
Ich wünsche Dir bis dahin alles Gute und lieben Gruß von mir.