Gewillkürter Erbe muss Pflegeheim nachtr. zahlen ?

Josef Jedermann ist der uneheliche Sohn von Väterchen Frost. Josef ist nicht der Allerhellste in der Birne. Väterchen Frost muss als Komapatient in ein Pflegeheim. Die liquiden Mittel reichen nicht aus. Josefs Einkommen ist auch eher dürftig und liegt in der Nähe der Pfändungsfreigrenzen.
Väterchen Frost besitzt aber ein kleines Häuschen in schöner Lage. Josef zahlt deshalb in der gutmütigen Annahme, dass er dieses Haus erben wird, so viel er kann (und noch darüber hinaus).
Als Väterchen nach einigen Jahren stirbt taucht ein altes gültiges Testament auf in dem Ralf Raffzahn als Alleinerbe bestimmt wird. Dieser ist nicht einmal verwandt mit dem Erblasser.
Gehn wir mal davon aus, das Haus habe einen guten Wert und eine evtl. Sicherungshypothek der Pflege-/Sozialkasse ist geringer.
Josef erhält schon mal seinen Pflichtteil aus dem verbliebenen Hauswert. Das ist klar (wenn er ihn geltend macht).
Anita Anwalt berät ihn aber dahingehend, dass es seit einigen Jahren „eine neue Rechtslage gäbe“, nach der ein solcher Erbe wie Ralf Raffzahn nun auch nachträglich für einen guten Teil der Pflegekosten aufkommen müsste.
Da Josef ein Schlamper ist, lässt er sich seine ganzen Zahlungen der letzten Jahre an das Pflegeheim von der Bank heraussuchen und gibt diese an Anita Anwalt.
Frohen Mutes glaubt er jetzt bald etliche Tausend Euronen ausbezahlt zu bekommen.
Wie beurteilt Ihr die Rechtslage ? Mein Wissensstand sagt mir, dass er nix bekommen wird über seinen Pflichtteil hinaus.

MfG
Hans

Hallo,

Mein Wissensstand sagt mir,
dass er nix bekommen wird über seinen Pflichtteil hinaus.

Richtig, vermutlich Pflichtteil.

Schönen Tag noch.

MfG
Hans