nachdem nun geklärt ist, daß auch ein Einnahmeüberschußrechner gewillkürtes Betriebsvermögen bilden darf, würde ich mal gerne Eure Ideen hören, welche Vor- und Nachteile das bringen kann.
Ich überlege z.B., ob es hilfreich sein könnte, eine Eigentumswohnung zum Betriebsvermögen zu willküren.
Wie seht Ihr die steuerlichen Auswirkungen bei folgenden Annahmen:
Alter der Wohnung 25 Jahre
Privater Kauf vor 10 Jahren
Kaufpreis 110.000 Euro
8 Jahre 10e Abschreibung genossen
Keine Kredite
Jetziger Marktwert nur noch 80.000 Euro
Weiterer Wertverfall ist sicher (leider gibt’s sowas)
Verkauf in 2 Jahren an Privatkäufer für 70.000 Euro.
Bis 31.12.02 Arbeitszimmer mit 12% und Privatnutzung mit 88% bleibt so.
z.Z USt-Pflicht, demnächst Kleinunternehmer ohne USt.
Mir geistern derzeit viele Fragen durch den Kopf, z.B.
Wie würde die Wohnung ab 1.1.03 betrieblich abgeschrieben?
Ist die 90%ige Privatnutzung als Einnahem zu versteuern? auch USt?
Ist der Verkaufsverlust hilfreich?
Sind die laufenden Ausgaben komplett oder eingeschränkt Betriebsausgaben? Vorsteuerabzug möglich?
Ist das Thema häusliches Arbeitszimmer damit erledigt?
Ist der Verkauf USt-pflichtig? Und was, wenn man beim Verkauf Kleinunternehmer ist?
Wer kann meine Überlegungen etwas ordnen??
Vielen Dank
Norbert
da wirst Du aber mit H 13 EStR in konflikt geraten - verlustbringende Wirtschaftsgüter.
Ergebnis: realisierst Du tatsächlich Verlust, sagt das FA kein BV
erzielst Du doch Gewinn, kannst Du diesen versteuern
M.E. sind Deine weiteren Überlegungen damit überflüssig.
Grüße
Chris
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Na sowas!
Danke für die Warnung. Das ist ja ein dickes Ding! Macht man Gewinn, dann wird er besteuert und bei Verlust hat man das Nachsehen.
GEnau wie bei der Liebhaberei, wo mir bei einem Verkaufsgeschäft 10 JAhre der Gewinn besteuert wurde und kaum daß ich 2 Jahre Verlust machte heißt es: Liebhaberei.
Norbert
Hallo Norbert,
um auch mal was positives beizutragen, so einfach ist das mit der Liebhaberei auch nicht.
Sollte das nur wirklich konkret passiert sein, dann empfehle ich dringend das aufsuchen eines Steuerberaters.
Grüße
Christoph
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