Gewinn

Angenommen ein Pärchen hätte bei einem Gewinnspiel ein Haus gewonnen, wobei der Gewinn nur auf den Namen des Mannes geht. Das Grundstück wird ebenfalls von der Firma, die das Haus „schenkt“ bezahlt.
Die Frau macht sich an die Arbeit und sucht ein geignetes Grundstück, hölt Rücksprache mit der Baufirma und kümmert sich um alle Angelegenheiten, wie Bauerlaubnis etc.
Der Mann ist in der zwischenzeit in der Bundeswehr und kommt nur am Wochenende nach Hause, und unterschreibt dann alles mit seinem Namen, was die Frau ihm vorlegt. Die Frau hätte natürlich selbst unterschrieben, ist aber der Meinung, das nur die Unterschrift des Mannes zählt, weil er ja als einziger im Gewinnschein erfasst ist.
Bei der notariellen Beurkundung wird nur der Name des Mannes erfasst, weil die ganze Familie des Mannes etwas dagegen hat, das der Name der Frau ans Tageslicht kommt, wobei der Mann der Frau verspricht, dass sobald das Haus steht, beide wieder zum Notar gehen werden und die Frau Mitbesitzerin wird.
Das Haus wird gebaut, beide ziehen ein. Als nach mehreren Streitigkeiten beide endlich auf das Verlangen der Frau zum Notar gehen stellt sich heraus, dass das ganze ziemlich teuer wird. Die Frau hat jedoch überhaupt kein Geld.
Nach schwierigen Monaten gehen beide auseinander (im Winter). Die Frau verlangt ihren Anteil, weil sie ja genauso mitgespiel hat wie der Mann.Dieser versricht ihr, dass sobald der Schnee weg ist, damit das Haus und Grundstück schöner aussehen, er das Haus zum Verkauf anbieten wird, und die Frau dann ihren Anteil (immerhin 150.000€) bekommt. Nach etlichen Monaten und Anfragen, sagt dann der Mann: „Nein, du bekommst NICHTS. Tja, und dagegen machen kannst du ja eh nichts.Pech gehabt!!!“
Ist dem so??? Kann man da wirklich überhaupt nichts machen???

M. E. liegt hier ein Schenkungsversprechen des Mannes vor, und das ist gem. § 518 I BGB unwirksam.

Levay

M. E. liegt hier ein Schenkungsversprechen des Mannes vor, und
das ist gem. § 518 I BGB unwirksam.

Wobei hier vermutlich wieder das Beweisproblem besteht.
Wie kann oder müsste man ein solches Versprechen nachweisen?

Im Falle einer Scheidung würde der Anteil des Hauswertes mW auch im Zugewinn berücksichtig werden.

TM

Im Falle einer Scheidung würde der Anteil des Hauswertes mW
auch im Zugewinn berücksichtig werden.

die beiden waren nicht verheiretet!

M. E. liegt hier ein Schenkungsversprechen des Mannes vor, und
das ist gem. § 518 I BGB unwirksam.

Levay

Also kann die Frau nichts zun um Ihren Anteil zu bekommen?

Also kann die Frau nichts zun um Ihren Anteil zu bekommen?

Ich möchte mich da vorsichtiger ausdrücken: Ich sehe keine Anspruchsgrundlage dafür.

Hallo!

M. E. liegt hier ein Schenkungsversprechen des Mannes vor, und
das ist gem. § 518 I BGB unwirksam.

Wobei hier vermutlich wieder das Beweisproblem besteht.
Wie kann oder müsste man ein solches Versprechen nachweisen?

Vielleicht liest Du einfach mal § 518 BGB. Ein notariell beurkundetes Versprechen kann man durch Vorlage einer notariellen Urkunde nachweisen.

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Hallo!

Vielleicht liest Du einfach mal § 518 BGB. Ein notariell
beurkundetes Versprechen kann man durch Vorlage einer
notariellen Urkunde nachweisen.

peinlich peinlich habe statt unwirksam, wirksam gelesen.
Ich hätte wohl doch Jurist werden sollen, das hätte ich wenigstens richtig lesen gelernt :wink:

Danke TM

Wie ist das dann, wenn mehrere einen Lottoschein ausfüllen und dann einer den Gewinn abholt. Wie können die anderen bzw. der andere nachweißen, dass er genauso einen Anspruch auf den Gewinn hat?

Na ja, mit den Beweismitteln, welche die ZPO halt vorsieht, als da wären Zeugen, Sachverständige, Urkunden, Parteivernehmung und Augenschein.

Levay