Gewinn = 0 und trotzdem angemessene Verzinsung?

Hallo,

ich habe mal ne „dumme“ Frage aus dem VWL-Bereich.

Warum sagt man in der VWL, dass dem Anspruch einer angemessenen Verzinsung des eingesetzten Kapitals genüge getan ist, wenn der Gewinn eines Unternehmens gleich Null ist?

Sorry für die Frage, aber das verstehe ich echt nicht…

Danke für eure Hilfe!

Gruß

Norbert

Hallo,

Warum sagt man in der VWL, dass dem Anspruch einer
angemessenen Verzinsung des eingesetzten Kapitals genüge getan
ist, wenn der Gewinn eines Unternehmens gleich Null ist?

diese Aussage macht für mich nur dann Sinn, wenn vor dem Gewinn kalkulatorische Zinsen (also der Wert für die „angemessene“ Verzinsung) abgezogen wurden. Dann ist eine angemessene Verzinsung bei einem Gewinn von 0 erreicht.

Die Frage ist wieder einmal, was mit „Gewinn“ gemeint ist.

Grüße
Werner

Hallo,

Warum sagt man in der VWL, dass dem Anspruch einer
angemessenen Verzinsung des eingesetzten Kapitals genüge getan
ist, wenn der Gewinn eines Unternehmens gleich Null ist?

diese Aussage macht für mich nur dann Sinn, wenn vor dem
Gewinn kalkulatorische Zinsen (also der Wert für die
„angemessene“ Verzinsung) abgezogen wurden. Dann ist eine
angemessene Verzinsung bei einem Gewinn von 0 erreicht.

Die Frage ist wieder einmal, was mit „Gewinn“ gemeint ist.

Werner hat recht - wenn sämtliche Kosten und Opportunitätskosten, das sind neben Fremdkapitalzinsen eben auch Eigenkapitalzinsen samt Risikoaufschlägen, berücksichtigt sind, dann sind weitere Gewinne sogenannte „Überschussprofite“ bzw. „Überschussrenditen“.

Kostenrechnerisch - und damit sind wir in der BWL - ist diese Überlegung wichtig, da das Eigenkapital vor allem im Mittelstand selten angemessen verzinst gerechnet wird, damit das Unternehmen oft unterhalb der eigentlichen Kosten agiert und früher oder später pleite geht.

Volkswirtschaftlich weisen Überschußgewinne auch auf ineffiziente Märkte hin, denn in einem effizienten Markt und vollkommener Konkurrenz sind die Preise gleich den Grenzkosten. Soweit die Theorie. Die Praxis dazu sagt, daß Überschußgewinne den Eintritt weiterer Konkurrenten bewirken, diese dann die Preise auf ein Niveau drücken, auf dem es keine Überschußgewinne mehr gibt. Zurück zur Theorie: das wären dann die Grenzkosten.