Gewinn aus aktien versteuern

hallo.

da hab ich mal was im fernsehen gesehen… irgendein anwalt hat sich drüber beschwert, daß ein großteil der aktienbesitzer ihren gewinn aus aktien nicht versteuern würde. und das finanzamt kann das nicht nachprüfen wegen dem bankgeheimnis.
echt wahr?

gruß

michael

(Nicht-)Versteuerung von Gewinnen aus Aktien
Hi Michael,

da muß man zwischen den Gewinnen aus Verkauf und den sonstigen Erträgen, d.h. vor allem Dividenden unterscheiden. Letztere werden von den Banken automatisch besteuert. Bei den Veräußerungsgewinnen ist das nicht so einfach. Die Banken müßten riesige Datenbestände aufbauen, um sämtliche Käufe und Verkäufe ihrer Kunden zu überwachen. Insofern ist das Finanzamt auf die Ehrlichkeit der Steuerpflichtigen bzw. die Findigkeit der Finanzbeamten angewiesen. Wie hoch der Anteil der Steuerunehrlichen ist, kann ich nicht sagen, und seriöserweise kann das eigentlich niemand. Da eine Schätzung eben immer eine solche ist, ist sie auch mit äußerster Vorsicht zu genießen.

Gruß
Christian

P.S.
Mit dem Bankgeheimnis, das in Deutschland (im Unterschied zur Schweiz) sowieso nicht gesetzlich fixiert ist, hat das übrigens nichts zu tun. Das Bankgeheimnis wird zumindest in steuerlicher Hinsicht seit Jahren immer weiter untergraben. Die Weitergabe von Daten über Käufe und Verkäufe der Kunden wäre da nur ein weiterer Schritt. Wie man dazu steht, hängt natürlich vom persönlichen Blickwinkel ab.

Hab mal gelesen…
…daß die Einnahmen aus der Spekulations-Steuer so bei 50 Mio im Jahr liegen sollen. Bei den Umsätzen, die täglich an den Börsen gemacht werden, kann sich jeder vorstellen, wie weit es mit der Ehrlichkeit her ist…

Hi Markus,

…daß die Einnahmen aus der Spekulations-Steuer so bei 50 Mio
im Jahr liegen sollen. Bei den Umsätzen, die täglich an den
Börsen gemacht werden, kann sich jeder vorstellen, wie weit es
mit der Ehrlichkeit her ist…

einerseits hast Du mit dieser Interpretaion wohl recht. Andererseits ist nicht jedes Börsengeschäft (bzw. der daraus entstehende Gewinn) steuerpflichtig.

Gruß
Christian

…daß die Einnahmen aus der Spekulations-Steuer so bei 50 Mio
im Jahr liegen sollen. Bei den Umsätzen, die täglich an den
Börsen gemacht werden, kann sich jeder vorstellen, wie weit es
mit der Ehrlichkeit her ist…

hi,

ein großteil der gewinne aus aktiengeschäften wird nicht im bereich des privatvermögens erwirtschaftet. nur die gewinne der im privatvermögen gehaltenen wepa unterliegen der spekulationsbesteuerung.
im gegenteil hierzu die institutionellen anleger „kapitalanlage- gesellschaften“ derer wohl immer kapitalgesellschaften sind. diese halten ihre beteiligungen im betriebsvermögen, wodurch jede veränderung (gewinn, verlust aus aktiengeschäften) einfluß auf den gewinn der gesellschaft hat und direkt der körperschaftsteuer unterliegt. noch genauer muss ich nicht werden…

der

showbee

p.s. es ist ein irrglaube, das die spekulationssteuer eine extra steuerart ist. genausowenig wie die ökosteuer!

Es kann gut sein, das es bald ein Gesetz geben wird, in dem Banken verpflichtet werden Aktiengewinne automatisch an das Finanzamt weiter zu melden. Also ist Vorsicht angesagt beim nicht-melden von Aktiengewinnen.

Gruss

Boris

in anderer richtung aber auch. wenn du jetzt viel gewinne meldest, kann es sein, dass sich das FA für die vorjahre interessiert.

Gruß ivo

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hallo michael,

zu diesem problem ist zur zeit ein verfahren vor dem bundesfinanzhof anhängig: http://www.steuernetz.de/aktuell/bfhav/einkommensteu…

"Aktenzeichen: AV-IX-R-62/99

Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht 23.09.1999 V 7/99 EFG 2000, 178

Betreff: EStG § 23 Abs 1 Nr 1/b, GG Art 3 Abs 1, FGO § 76 Abs 1

Rechtsfrage:

Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs 1 Nr 1/b EStG - Ist der – Spekulationsgewinne erklärende Kläger-- in seinem Grundrecht nach Art. 3 Abs. 1 GG verletzt, weil das beklagte Finanzamt ebenso wie andere Finanzämter die Erklärungen über Wertpapier-Spekulationseinkünfte regelmäßig nur entgegennimmt, aber nicht verifiziert, was eine ungleichmäßige und unvollständige Besteuerung dieser Einkünfte zu Lasten der Steuerehrlichen und damit zu Lasten des Klägers zur Folge hat - Aussetzung des Verfahrens gem. Art. 100 Abs. 1 GG und Vorlage an das BVerfG?"

wenn du deine aktiengewinne ehrlich versteuerst, solltest du trotzdem gegen deinen est-bescheid unter berufung auf dieses verfahren einspruch einlegen und gleichzeitig beantragen,dass dein einspruchsverfahren ruht bis zur entscheidung des bundesfinanzhofs.

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Hi!

Kurzer Hinweis: Die Nichterklärung von steuerpflichtigen Spekulationsgewinnen ist und bleibt, auch wenn es bei großen Teilen der Bevölkerung als Kavaliersdelikt angesehen wird, eine Steuerstraftat, sofern es hierdurch zu Steuerverkürzungen kommt. Aufgrund der neuen Anlage SO (sonstige Einkünfte), wird man in Zukunft auch aus dem Vorsatz und somit der Straftat nicht mehr rauskommen. Ich wär da vorsichtigt!

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