Guten Morgen zusammen,
mal angenommen A hat nebenberuflich ein Einzelunternehmen angemeldet und veranstaltet einige Male im Jahr Wohltätigkeitsevents, deren Gewinn komplett gespendet wird. A arbeitet ehrenamtlich ohne Gage. Das Einzelunternehmen ist nicht von der USt.-pflicht befreit.
Wie würde der Gewinn, der dabei erzielt wird, einkommensteuerrechtlich behandelt werden, wenn dieser zu 100 % an wohltätige Zwecke fließen würde (A erhält hierüber eine Spendenquittung)?
Die Einnahmen aus Eintrittsgeldern, Verköstigung etc. sind ganz normal zu versteuern und die USt. im Wege der USt-VA an das FA abzuführen. Muss A auf den Gewinn, der mit den Veranstaltungen erzielt und in voller Höhe gespendet wird, trotzdem Einkommensteuer zahlen?
Würde der Gewinn zu seinem Privatvermögen dazugerechnet werden (da A ehrenamtlich und ohne Gage arbeitet) oder wäre der Gewinn dem Betriebsvermögen zuzurechnen? Beim letzteren Beispiel würde so gesehen kein Gewinn anfallen, da dieser komplett den Wohltätigkeitsorganisationen zugeflossen wäre, oder?
Wenn der erzielte Gewinn das private Einkommen erhöhen würde, dann wäre dieser auch ESt-pflichtig, die private Spende würde das Einkommen im Rahmen des § 10b EStG allerdings wieder mindern.