Gewinn aus Benefizveranstaltung trotz Spende ESt-pflichtig?

Guten Morgen zusammen,

mal angenommen A hat nebenberuflich ein Einzelunternehmen angemeldet und veranstaltet einige Male im Jahr Wohltätigkeitsevents, deren Gewinn komplett gespendet wird. A arbeitet ehrenamtlich ohne Gage. Das Einzelunternehmen ist nicht von der USt.-pflicht befreit.

Wie würde der Gewinn, der dabei erzielt wird, einkommensteuerrechtlich behandelt werden, wenn dieser zu 100 % an wohltätige Zwecke fließen würde (A erhält hierüber eine Spendenquittung)?

Die Einnahmen aus Eintrittsgeldern, Verköstigung etc. sind ganz normal zu versteuern und die USt. im Wege der USt-VA an das FA abzuführen. Muss A auf den Gewinn, der mit den Veranstaltungen erzielt und in voller Höhe gespendet wird, trotzdem Einkommensteuer zahlen?

Würde der Gewinn zu seinem Privatvermögen dazugerechnet werden (da A ehrenamtlich und ohne Gage arbeitet) oder wäre der Gewinn dem Betriebsvermögen zuzurechnen? Beim letzteren Beispiel würde so gesehen kein Gewinn anfallen, da dieser komplett den Wohltätigkeitsorganisationen zugeflossen wäre, oder?

Wenn der erzielte Gewinn das private Einkommen erhöhen würde, dann wäre dieser auch ESt-pflichtig, die private Spende würde das Einkommen im Rahmen des § 10b EStG allerdings wieder mindern.

das problem ist die schnittstelle, wo der ermittelte gewinn gegen spendenquittung verschafft wird.

hier zerballert man die gewinnerzielungsabsicht in die falsche richtung.

ohne spendenquittung sollte das ganze funktionieren.

gruß inder

Ok, wenn ich es richtig verstehe, besteht keine Gewinnerzielungsabsicht, wenn keine Spendenquittung erstellt wird. Würde das Finanzamt in dem Fall aber keinen Nachweis verlangen? Oder würde u. U. eine Kopie des Auszuges ausreichen, auf dem der Abgang ersichtlich wäre?

Sobald eine Spendenquittung ausgestellt werden würde, wäre es vermutlich dem Privatvermögen zuzurechnen, da hier die private Spende bei der ESt-Erklärung abgesetzt werden könnte, oder?

Ok, wenn ich es richtig verstehe, besteht keine
Gewinnerzielungsabsicht, wenn keine Spendenquittung erstellt
wird. Würde das Finanzamt in dem Fall aber keinen Nachweis
verlangen?

doch. aber man stellt von vornherein klar, dass es um benefit geht und nicht um gewinnerzielung. sicher sind dann auch nachweise erforderlich, die dokumentieren, dass der erwirtschaftete überschuss komplett caritativ eingesetzt wird. am besten bespricht man das mal mit dem amt.

Sobald eine Spendenquittung ausgestellt werden würde, wäre es
vermutlich dem Privatvermögen zuzurechnen, da hier die private
Spende bei der ESt-Erklärung abgesetzt werden könnte, oder?

richtig, und damit fehlt so ein wenig der gedanke, dass alles komplett nur aus wohltätigkeit passiert.

gruß inder