Guten Tag,
meine freundin ist kommanditistin (100 EUR Einlage)einer LTD & co.KG ohne bezüge
Komplementär ltd in UK, Firma tätig aber nur in Deutschland, also 0 Bilanz in England
Gewinn der Ltd & Co.KG war in 2007 10.500 EUR
den Gewinn mußte sie privat versteuern, sie selber hatte Einkünfte aus nichtselbständiger arbeit von 26.000 EUR (sie arbeitet als Angestellte/Teilzeit)
Wie ist es aber wenn der Gewinn in der LTD & Co.KG bleibt, also nicht entnommen wird, wie muß die Gewinn und Verlusverteilung im Gesellschaftervertrag geregelt sein?? Darf sie als Kommanditistin den Gewinn entnehmen ?? Sie muß doch auch die Steuern dafür zahlen.
Muß dazu sagen, Sie hatte einen sehr schlechten und unzuverlässigen Steuerberater.