Angenommen, jemand fordert für einen geringen Betrag ein Probeabo über 3 Monate an. Mit dieser Anforderung nimmt er gleichzeitig an einem Gewinnspiel teil und gewinnt z.B. ein Handy oder einen Tablet PC. Das Probeabo möchte er jedoch nach der Testphase kündigen. Kann der Anbieter dann evtl. den Gewinn zurückfordern?
Vielen Dank für eine Antwort
Die Baubiologin
Das wird wahrscheinlich in den AGBs zu lesen sein, ist schon vorstellbar dass an die Gewinnteilnahme die Bedingung geknüpft ist, das Abo über die Probezeit hinaus weiterzuführen.
Hallo!
Es müsste in den Bedingungen zu dem Probeabo bzw. der Verlosung stehen.
In der Mehrzahl der Fälle wir nichts zurückgefordert.
Ich habe von solchen Fällen noch nie gehört.
Oft wird ja beim Probeabo ein „Geschenk“ zugesagt und ausgeliefert, auch das muss m.E. nie zurückgegeben werden, wenn man Probeabo kündigt.
Überleg mal allein den Aufwand der Rückforderung und überhaupt, was will der Verlag/Vertrieb mit dem gebrauchten Gerät anfangen ? Es ist doch wertlos und kann kaum erneut als Prämie ausgelobt werden.
MfG
duck313